Amazon wurde vom Landgericht Berlin wegen unlauteres Wettbewerbs und Verstoß gegen die Buchpreisbindung verurteilt. Der Online-Händler hatte mit Schulfördervereinen kooperiert, um seine Position auf dem Schulbuch-Markt auszubauen.
(Bildquelle Schulbücher: hxdbzxy via Shutterstock)
Als „unmissverständliche Entscheidung“ betitelt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Die Richter haben Amazon mit ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagt, Schulfördervereinen Provisionen beim Verkauf preisgebundener Bücher im Rahmen seines Affiliate-Programms zu zahlen. Sollte Amazon gegen dieses Urteil verstoßen, droht für jeden Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Amazon habe, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beschreibt, „u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütung dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler kaufen“.
"Unzulässige Gewährung von Preisnachlässen"
Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei derartigen Provisionszahlungen um eine „unzulässige Gewährung von Preisnachlässen“, was einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellt. Zudem sehen die Richter die Zahlungen als einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an. Zwar zahlen die Kunden noch immer den festgesetzten Preis, doch dieser werde von Amazon nicht einbehalten – in diesem Punkte verstoße der Händler gegen die Buchpreisbindung, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung betonte, da das Gesetz den Wettbewerb zwischen Buchhändlern verhindern soll.
In der Urteilsbegründung betonte das Landgericht Berlin zudem, dass Amazon mit seinem Modell einen „unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern“ ausübe. Schließlich gerieten sie in die Situation, dass sie ihre Schulbücher über den Förderverein kaufen müssten, um nicht den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu erwecken und sich „moralischen Vorwürfen Dritter auszusetzen“.
Börsenverein hatte geklagt
Der Börsenverein, der die Klage eingereicht hatte, begrüßt das Urteil. „Nicht zum ersten Mal macht der weltgrößte Online-Händler durch rechtswidriges Handeln von sich reden,“ so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen. Die unmissverständliche Entscheidung des Landgerichts Berlin macht deutlich, dass solche Praktiken im Geschäft mit preisgebundenen Büchern nichts zu suchen haben.“
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