Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 191 C 1446/22) zeigt deutlich, wie wichtig eine klare und transparente Gestaltung des Bestellprozesses im E-Commerce ist. Im Zentrum steht die sogenannte „Button-Lösung“, die Online-Händler verpflichtet, Verbraucher eindeutig über kostenpflichtige Bestellungen zu informieren.
Der Fall: Reise nach Dubai – aber kein Vertrag
Eine Münchner Kundin wollte im November 2021 online eine Reise nach Dubai buchen. Nach Eingabe ihrer Daten klickte sie auf einen Button mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“ – daneben das Symbol eines Einkaufswagens. Was wie eine verbindliche Buchung wirkte, entpuppte sich jedoch als juristisch fehlerhafte Gestaltung des Bestellvorgangs.
Denn: Die Seite enthielt zwar einen Hinweistext zur Akzeptanz der AGB und weiterer Informationspflichten – jedoch fehlten eine klare Preisübersicht sowie ein unmissverständlicher Hinweis darauf, dass mit dem Klick eine verbindliche Buchung erfolgt. Trotzdem erhielt die Kundin am selben Abend eine Buchungsbestätigung über 2.834 Euro – und später eine Stornogebühr in Höhe von 2.692,30 Euro, nachdem sie die Zahlung verweigerte.
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