Durfte Aldi Süd seinen Kaffee zu so günstigsten Preisen anbieten? Ginge es nach dem Kaffeeröster Tchibo, wäre die Antwort klar: Nein, denn für das Unternehmen ist Aldis Angebot eindeutig Preisdumping und damit ein klarer Wettbewerbsverstoß. Grund genug, um Klage einzureichen. Doch wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gab das Landgericht (LG) Düsseldorf nun dem Discounter recht.
Verkauf unter Einstandspreis unzulässig?
Ganz zur Freude vieler Verbraucherinnen und Verbraucher bietet Aldi Süd seine Kaffeemarke „Barissimo“ zu niedrigen Preisen an – das halbe Kilo für unter vier Euro, kurz vor Weihnachten sogar für unter drei Euro. Das missfällt allerdings der Konkurrenz, weshalb der Hamburger Kaffeeröster Tchibo gegen den Discounter Aldi vor Gericht zog.
Nach Auffassung von Tchibo verramscht Aldi seinen Kaffee geradezu und verstoße damit gegen das geltende Verbot, Lebensmittel unter dem Herstellungs- oder Einstandspreis zu verkaufen. Offensichtlich verkaufe Aldi seinen Kaffee unter den eigenen Produktionskosten. Damit einher geht ein Verstoß gegen den fairen Wettbewerb.
Aldis Vorgehen sei kaufmännisch vertretbar
Das LG Düsseldorf (Urteil vom 16.01.25, Az.: 14 d O 14/24) verneinte das jedoch und wies die Klage ab. So dürfe der Kaffee von Aldi durchaus günstig sein, wenn die Mischkalkulation des Unternehmens das hergibt, befanden die Richter:innen. Jedenfalls könne dem Discounter nicht vorgeworfen werden, er würde Tchibo verdrängen wollen, denn dieser sei weiterhin unangefochten Marktführer in Sachen Kaffee in Deutschland. Da die „Intensität und Häufigkeit der Maßnahmen begrenzt“ seien, beruhe die Preisgestaltung von Aldi auf einer „kaufmännisch vertretbaren Kalkulation“, argumentiert das LG Düsseldorf. Eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sahen die Richter:innen nicht.
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