Fake-Bewertungen sind im Internet keine Seltenheit. Damit Verbraucher:innen besser einschätzen können, ob es sich um echte Bewertungen handelt, muss darüber informiert werden, ob Bewertungen auf Echtheit überprüft werden, oder nicht. Dieser Pflicht ist Apple im App Store nicht nachgekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen dieses Vorgehen und bekam vor dem Landgericht Berlin recht, wie der Verband in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nicht aus
Die Bewertungen im App Store werden nicht auf ihre Echtheit überprüft. Das ist an sich auch kein Problem, Apple muss nur deutlich darauf hinweisen, dass die Bewertungen nicht überprüft werden. Diese Information hat Apple allerdings lediglich in den Nutzungsbedingungen unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ auf diese Tatsache hingewiesen. Das ist nicht ausreichend, so das LG Berlin. Verbraucher:innen sei nicht zuzumuten, die Nutzungsbedingungen nach dieser Information zu durchsuchen. Vielmehr muss die Information unmittelbar bei den Bewertungen zu finden sein.
Das Verfahren geht auf eine im Juli 2023 veröffentlichte Untersuchung des vzbv zurück. Die Untersuchung ergab, dass 27 der 30 überprüften Webseiten gegen die Informationspflichten verstoßen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben