Mit dem sogenannten Enkeltrick versuchen Betrüger:innen gezielt die Gutmütigkeit alter Menschen auszunutzen. Sie geben sich über Telefon, SMS oder WhatsApp als eine verwandte Person aus, geben an, in einer Notlage zu sein und dringend Geld zu benötigen. Immer wieder fallen meist ältere Personen darauf rein und überweisen teils hohe Summen an die Betrüger:innen.
Wegen dieser Masche verlor auch ein 84-jähriger Mann 83.000 Euro. Er wollte nun die Bank dafür haften lassen, diese hätte den Betrug erkennen müssen und das Geld nicht auszahlen lassen dürfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg lehnte eine Haftung allerdings ab, wie beck-aktuell berichtete.
Bank warnte Kunden explizit vor Enkeltrick
Der Herr ging innerhalb von eineinhalb Stunden zweimal zum Schalter der Bank, um sich insgesamt 83.000 Euro auszahlen zu lassen. Die Bankangestellte fragte mehrfach nach, ob dem Herren der Enkeltrick bekannt sei und wies auf einen möglichen Betrug hin. Der 83-Jährige gab allerdings an, die Masche zu kennen und versicherte, direkt mit seiner Enkelin gesprochen zu haben. Er wirkte ruhig, sachlich und unauffällig und habe eine plausible Erklärung für die Abbuchung abgegeben.
OLG aufseiten der Bank
Der Bankkunde machte dennoch die Bank für den Betrug verantwortlich. Diese habe gegen ihre Schutz- und Warnpflichten verstoßen, weil sie das Geld, trotz der Anhaltspunkte für einen Betrug, ausgezahlt habe.
Das OLG konnte der Auffassung nicht folgen. Die Bankmitarbeiterin musste nicht erneut nachfragen, da sich ein massiver Verdacht nicht aufgedrängt hat. Die Bank ist vertraglich zur Auszahlung verpflichtet, ohne dass der Kunde Rechenschaft ablegen muss.
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