SMS, die zur Überweisung von Geld auffordern, sind ein beliebtes Betrugsmodell. Die Betrüger:innen sind oft kaum zu fassen. Aber: Haben Betroffene die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurückzuholen? Das musste das Landgericht Frankenthal, Urteil v. 27.11.2024, 7 O 154/24) laut Haufe.de klären.
„Tochter“ braucht dringend Geld
Die Masche, der ein Ehepaar auf Urlaubsreise zum Opfer gefallen ist, ist an sich keine neue: Die Eheleute bekamen eine SMS von ihrer vermeintlichen Tochter, die sie aufforderte, Kontakt über WhatsApp herzustellen. Im Gesprächsverlauf kam das Paar tatsächlich zu der Überzeugung, mit ihrer richtigen Tochter zu schreiben. Diese gab an, dringend Geld zu benötigen. In der Folge teilte das Ehepaar die Zugangsdaten für das Online-Banking mit. Die „Tochter“ veranlasste daraufhin zwei Echtzeitüberweisungen mit einer Gesamthöhe von 6.000 Euro.
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