Sind Birkenstock-Sandalen ein Kunstwerk? Diese Frage muss der BGH nun klären. Der Schuhhersteller möchte verhindern, dass andere Unternehmen das bekannte Design der Sandalen kopieren. Da das Unternehmen es versäumt hat, das Design markenrechtlich schützen zu lassen, soll der Schuh nun als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt werden. Gleich drei Klagen sollen vor dem BGH entschieden werden, wie der Spiegel berichtet. 

Urheberrechtsschutz grundsätzlich möglich

Die Modelle „Arizona“, „Madrid“ und „Gizeh“ sowie der Clog „Boston“ sollen vor Nachahmern geschützt werden. Laut Birkenstock sind es die Modelle, die Verbraucher:innen typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen. Birkenstock hatte es zuvor mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage versucht, scheiterte allerdings. Auch einen eingetragenen Design-Schutz gibt es nicht. Der Weg über das Urheberrecht ist die letzte Möglichkeit, sich vor Nachahmern zu schützen.

Grundsätzlich ist es möglich, dass Designobjekte urheberrechtlich geschützt werden. Urheberrechtlicher Schutz für Schuhe ist keine neue Idee von Birkenstock. In den Niederlanden erhielten bereits Schuhsohlen Urheberrechtsschutz, in Italien wurden Moonboots geschützt und in Frankreich gab es bereits Sandalen, die urheberrechtlich geschützt wurden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. 

Persönliche geistige Schöpfung

Die Vorinstanzen waren sich bezüglich dieser Rechtsfrage uneinig. Das Landgericht Köln gab den Klagen statt und sah die Modelle als Werke der angewandten Kunst an. Vor dem Oberlandesgericht wurde die Klage dann allerdings abgewiesen. „Kunst beginnt mit einer Idee, Design mit einer Aufgabe“, hieß es von den Richter:innen des OLG. Bei angewandter Kunst ist außerdem entscheidend, ob über den technischen Zwang hinaus eine gewisse Gestaltungsfreiheit künstlerisch ausgenutzt wurde. Das fehlte dem OLG Köln bei den Schuhen, sodass es einen urheberrechtlichen Schutz verneinte.

Wenn der BGH die Klage bejaht, besteht der Schutz noch 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders. Die Schuhe wären vermutlich also bis ins nächste Jahrhundert vor Nachahmung geschützt. 

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