„Black Friday“ – ein Begriff, so generisch wie „Apfelsaft“, sollte als Marke eingetragen sein und der Streit rund um die zwei Wörter wurde plötzlich und für rund eine Dekade zum Synonym für nervtötende Markenstreitigkeiten. Ich erinnere mich noch an die Zeit, als die ersten Abmahnungen ins Haus flatterten. Blicken wir noch einmal gemeinsam zurück.
Vom Schnäppchenfest zur juristischen Zirkusshow
Es klang fast wie ein schlechter Scherz, war aber lange bitterer Ernst: Online-Händlerinnen und -Händler, die nichts weiter wollten, als ihre Rabattschlachten publik zu machen, fanden sich plötzlich in einem Albtraum aus Abmahnungen und Lizenzforderungen wieder. Unzählige Betroffene bekamen jahrelang dicke Umschläge voller Paragrafen und Forderungen, wenn sie sich an den Worten „Black Friday“ vergriffen.
Während Online-Shops ihre Energie eigentlich in Rabattaktionen und Marketing stecken wollten, mussten sie sich plötzlich mit Anwaltsschreiben herumplagen. Ich habe das Drama von Anfang an verfolgt und gelitten – nicht nur mit den Betroffenen, sondern als Juristin auch mit der Sinnhaftigkeit dieser absurden Markenrechtsposse, die erst durch zahllose Gerichtsprozesse, die anschließende Löschung der Marke im letzten Jahr und den unermüdlichen Einsatz der Betroffenen endete und ihren Weg stattdessen in die Geschichtsbücher fand. Als der Bundesgerichtshof 2023 die Marke „Black Friday“ für nichtig erklärte, wurde zwar Gerechtigkeit hergestellt. Doch der Preis für diesen Sieg war hoch.
Der große Knall – und der fade Beigeschmack
Die Idee, „Black Friday“ als Marke eintragen zu lassen, wirkt rückblickend wie ein schlauer Coup. Ein Begriff, der in den USA seit den 1960ern das Shopping-Fieber beschreibt, wurde in Deutschland plötzlich ein „geschützter Begriff“. Eine völlig legale Lizenz zum Gelddrucken, zumindest für die Rechteinhaber, die Lizenzgebühren verlangten und Abmahnungen verschickten, als ob es kein Morgen gäbe. Manche zahlten Tausende von Euro für die Lizenz zur Nutzung des Begriffs, andere hingegen wehrten sich erfolglos vor Gericht. Schließlich war die Marke ja unumstößlich eingetragen und jegliches Murren zwecklos.
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