Dreister Kunden-Trick mit Paypal-Käuferschutz gescheitert

Veröffentlicht: 10.03.2025
imgAktualisierung: 10.03.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.03.2025
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ca. 2 Min.
Smartphone mit geöffnetem PayPal-Logo auf blauem Bildschirm, gehalten in einer Hand vor dunklem Hintergrund.
dimarik / Depositphotos.com
Ein Gericht entschied, dass ein Kunde, der den Paypal-Käuferschutz missbraucht hat, den Kaufpreis und die Anwaltskosten zahlen muss.


Das Amtsgericht Berlin-Wedding (Urteil v. 13.2.2025, Aktenzeichen: 13 C 5138/24) bekam es kürzlich mit einem besonders dreisten Kunden zu tun: Dieser wollte sich mit einer Kombination aus Widerruf und Paypal-Käuferschutz scheinbar kostenlos ein Balkonkraftwerk organisieren.

Kunde holt Geld über Paypal zurück

Der Kunde erwarb bei der betroffenen Online-Händlerin, die von LHR vertreten wurde, ein Balkonkraftwerk und erklärte fristgerecht den Widerruf. Die Händlerin wies den Kunden darauf hin, dass sie das Geld zurückerstatten werde, sobald die Ware versandt oder eingegangen sei.

Daraufhin eröffnete der Kunde einen Paypal-Käuferschutzfall und behauptete, das Balkonkraftwerk nie erhalten zu haben. Paypal veranlasste daraufhin die Erstattung, so dass die Händlerin ohne Geld und ohne Ware dastand. Für den Kunden hatte sich die Sache damit erledigt.

Die Händlerin forderte den Kunden nun zur Rücksendung auf. Als nichts passierte, klagte sie schließlich: Der Kunde soll den Kaufpreis und die entstandenen Anwaltskosten zahlen.

Händler hat Zurückbehaltungsrecht

Das Gericht gab der Händlerin Recht: Im Rahmen des Widerrufsrechts stand dieser nämlich ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Kaufpreises zu. Dieses bewirkt, dass Verkäufer:innen den Kaufpreis erst dann erstatten müssen, wenn die Verbraucher:innen die Ware nachweislich abgesendet haben oder die Ware tatsächlich angekommen ist.

Der Kunde versuchte, sein Verhalten zu rechtfertigen: Das Kraftwerk sei viel zu sperrig für die Rücksendung gewesen. Zudem habe die Händlerin nicht richtig über die Rücksendekosten aufgeklärt und es habe eine Abstellgenehmigung gefehlt. Das Gericht ließ all das nicht gelten: Organisatorischer Aufwand entbindet die Kundschaft nicht von der Rücksendepflicht. Das Gleiche gilt für eine mangelhafte Belehrung bezüglich der Rücksendekosten. Dies habe lediglich zur Folge, dass im Zweifel die Händlerin die Kosten hätte tragen müssen. Unterm Strich nutzte der Kunde den Paypal-Käuferschutz missbräuchlich aus und muss sowohl den Kaufpreis als auch die anwaltlichen Kosten tragen. 

Mehr dreiste Maschen von Kund:innen findest du hier.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.03.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Nathalie
14.03.2025

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Wir hatten ebenso einen Fall. Die Kundin hat den ersten Zustellversuch abgewartet, dann den Paypal Käuferschutz aktiviert und von Paypal den Betrag (es ging hier nur um einen geringeren Betrag) zurückerstattet bekommen. Wir haben bei Paypal den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung (am Folgetag) belegt. Paypal hat die Kosten übernommen, wir hatten letztendlich keinen Schaden, aber die Kundin ist mit ihrem Betrug durchgekommen. Es ist immer wieder erschütternd, wie Menschen versuchen, sich auf Kosten anderer zu bereichern.
JK
11.03.2025

Antworten

Der PayPal Käuferschutz wird immer wieder mal genutzt um unhaltbare Forderungen durch zu setzen. In unserem Fall wird ab und zu Ware reklamiert welche normiert ist. Man belegt durch die Norm- Datenblätter das die Ware 1:1 dem geschuldeten Produkt entspricht, der Kunde akzeptiert es nicht weil er andere Vorstellungen hat oder die Aussage eines "Experten" glaubwürdiger als das Datenblatt des Normenausschuss einschätzt. Egal wie sauber man dokumentiert PayPal zahlt IMMER zurück. Man geht dann auf den Kunden zu bietet ihm die Rücknahme aus Kulanz an es erfolgt keine Rückgabe mit Rückzahlung des Geldes von PayPal wähnt sich der Kunde aber in Sicherheit. Hinweise auf Rechtsfolgen werden ignoriert, man steht dann irgendwann am Punkt Klage oder ausbuchen. Sehr hilfreich wäre wenn Verbraucher nicht nur mit Werbeversprechen zur absoluten Sicherheit gelockt würden sondern PayPal auch darauf hinweisen würde, dass die Entscheidung nicht für beide Seiten bindend ist und der Rechtsweg offen steht. Das glauben nämlich viele Kunden noch nicht mal wenn man sie ausdrücklich darauf hinweist.
dirk
11.03.2025

Antworten

Etwas merkwürdig... Wenn der Käufer bei Paypal einen Käuferschutzfall eröffnet und behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, dann hat der Händler in der Regel 2-3 Wochen(?) Zeit, eine Sendungsnummer oder im Falle eines Balkonkraftwerks einen Versandnachweis der Spedition hochzuladen, aus dem hervorgeht, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Damit wird der Fall gewöhnlich von Paypal zugunsten des Verkäufers geschlossen. Im Zweifelsfall hätte der Verkäufer die Paypal-Hotline anrufen können, welche Art von Nachweis verlangt wird. Wenn es so scheint, als würde die Kundenseite hier betrügen, ist der Paypal-VERKÄUFERSCHUTZ normalerweise sehr hilfsbereit...
Kilian
11.03.2025

Antworten

Sowas ist mir aus der Praxis von Kunden auch bekannt. Wir stellen immer Strafanzeige wegen Betrug, da der Kunde angibt, dass er die Ware nicht erhalten hat. Wurde es in diesem Falle auch getan?