Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde eingeführt, damit Unternehmen und Konzerne mit personenbezogenen Daten kein Schindluder treiben. Man dürfte wohl erwarten, dass sich die EU-Kommission selbst an die rechtlichen Vorgaben hält, doch das ist offenbar nicht immer der Fall: Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat die Kommission nun zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert – weil sie gegen die DSGVO verstoßen hat.
Was war passiert? Der Kläger, Thomas Bindl, hatte sich über die Webseite der EU-Kommission zu einer Veranstaltung angemeldet und im Authentifizierungsdienst „EU Login“ die Option zum Login mit Facebook ausgewählt. In der Folge zog Bindl vor Gericht und erklärte, dass seine Daten mit der Anmeldung an Facebook weitergegeben worden seien, so der Spiegel.
Unzulässige Datenübermittlung
Der Kläger forderte Schadenersatz in Höhe von 1.200 Euro. Dem Vorwurf, dass die Übermittlung der IP-Adresse unzulässig war, gab das Gericht recht, andere Punkte aber wurden zurückgewiesen. So hatte Bindl etwa auch den Vorwurf erhoben, seine Daten seien an Amazon Web Services übermittelt worden. Die Kommission konnte aber nachweisen, dass nur ein in München stehender Server im Spiel war. Schlussendlich entschied sich das Gericht für eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro.
Als Präzedenzfall, der für eine neue DSGVO-Klagewelle sorgt, taugt die Entscheidung wohl nicht. Die betreffende Webseite ist nicht mehr erreichbar, vor allem aber ist nicht zu erwarten, dass es nun Millionen EU-Bürger Bindl gleichtun, denn dieser kennt sich mit dem Thema Datenschutz sehr gut aus. Er ist Gründer des Münchner Prozessfinanzierers EuGD, der Beschwerdeführer in zahlreichen Klagen wegen Datenschutzverstößen unterstützt. Gegenüber dem Spiegel erklärte Bindl allerdings, dass die Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes künftige Gerichtsentscheidungen beeinflussen könnte.
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