Nach DSGVO-Verstoß: Gericht verdonnert EU-Kommission zu Schadenersatz

Veröffentlicht: 09.01.2025
imgAktualisierung: 09.01.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.01.2025
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Facebook-Login
knee0 / Depositphotos.com
Die EU-Kommission muss einem Mann Schadenersatz zahlen – weil sie mit dem Facebook-Login gegen die DSGVO verstoßen hat.


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde eingeführt, damit Unternehmen und Konzerne mit personenbezogenen Daten kein Schindluder treiben. Man dürfte wohl erwarten, dass sich die EU-Kommission selbst an die rechtlichen Vorgaben hält, doch das ist offenbar nicht immer der Fall: Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat die Kommission nun zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert – weil sie gegen die DSGVO verstoßen hat.

Was war passiert? Der Kläger, Thomas Bindl, hatte sich über die Webseite der EU-Kommission zu einer Veranstaltung angemeldet und im Authentifizierungsdienst „EU Login“ die Option zum Login mit Facebook ausgewählt. In der Folge zog Bindl vor Gericht und erklärte, dass seine Daten mit der Anmeldung an Facebook weitergegeben worden seien, so der Spiegel.

Unzulässige Datenübermittlung

Der Kläger forderte Schadenersatz in Höhe von 1.200 Euro. Dem Vorwurf, dass die Übermittlung der IP-Adresse unzulässig war, gab das Gericht recht, andere Punkte aber wurden zurückgewiesen. So hatte Bindl etwa auch den Vorwurf erhoben, seine Daten seien an Amazon Web Services übermittelt worden. Die Kommission konnte aber nachweisen, dass nur ein in München stehender Server im Spiel war. Schlussendlich entschied sich das Gericht für eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro.

Als Präzedenzfall, der für eine neue DSGVO-Klagewelle sorgt, taugt die Entscheidung wohl nicht. Die betreffende Webseite ist nicht mehr erreichbar, vor allem aber ist nicht zu erwarten, dass es nun Millionen EU-Bürger Bindl gleichtun, denn dieser kennt sich mit dem Thema Datenschutz sehr gut aus. Er ist Gründer des Münchner Prozessfinanzierers EuGD, der Beschwerdeführer in zahlreichen Klagen wegen Datenschutzverstößen unterstützt. Gegenüber dem Spiegel erklärte Bindl allerdings, dass die Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes künftige Gerichtsentscheidungen beeinflussen könnte.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.01.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

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KOMMENTARE
3 Kommentare
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Oliver
16.01.2025

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Lustig und Traurig. Nun ignoriert selbst das EU Parlament nach dem EuGH den Datenschutz und mindert die Schadensersatzmöglichkeiten der Privatpersonen, bzw. tatschelt sie ab. Also Scheiß auf DSGVO und die Rechte von natürlichen Personen
CF
10.01.2025

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Das finde ich klasse - sowas darf gerne öfter passieren, dass der EU selber ihre eigenen Verordnungen auf die Füße fallen. Dann sehen sie mal wie es ist :-) Bin mal gespannt ob ab 28.6. alle Inhalte auf der Seite der EU barrierefrei sind. Derzeit steht an so ziemlich jedem downloadbaren pdf der Hinweis „nicht barrierefrei“ geschweige denn, dass alle geltenden Verordungen auch in allen Amtssprachen vorliegen. Ob es die CSRD dann auch in einfacher Sprache gibt? Dann würde ich die 287 Seiten Inhalt vielleicht verstehen
Ralf
10.01.2025

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Schade, dass es nur so wenig war und Schade, dass es die Mitglieder der EU Kommision nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wird ja eh mit Steuergeldern bezahlt, sprich die Strafen, welche auch immer kommen mögen, bezahlt der EU-Bürger. Aber schön zu sehen, wie die EU in die eigenen Fallen tappt.