Man stelle sich vor, man beißt genüsslich in ein Stück Dubai-Schokolade. Wird man wirklich plötzlich von der Frage heimgesucht: Kommt diese Köstlichkeit tatsächlich aus den goldenen Sanddünen des Nahen Ostens? Willkommen im kuriosesten Schokoladenkrimi der letzten Monate!

Von Goldstadt-Glamour zu Gerichtssaal-Grauen

Alles begann mit einem Hype, der süßer nicht sein konnte. Die sogenannte Dubai-Schokolade, verfeinert mit Pistaziencreme und Engelshaar, eroberte die Herzen der Naschkatzen im Sturm. Doch wo Erfolg ist, sind die Streithähne nicht weit. Plötzlich standen nicht nur die Kunden, sondern auch die Anwälte Schlange.

Die Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, ihres Zeichens Importeurin der echten Dubai-Schokolade, fühlte sich berufen, die Welt vor falscher Schokolade zu retten. So hagelte es Abmahnungen gegen Lindt, Aldi und Lidl. Der Vorwurf: Irreführung der Verbraucher. Statt Gaumenfreuden gibt es nun gerichtliche Bauchschmerzen. Die Frage, die Richter von Köln bis Frankfurt umtreibt: Wie kann es sein, dass eine Schokolade Dubai heißt, aber nicht mal einen Hauch Wüstenluft geschnuppert hat? Die Gerichte waren sich uneinig. Während das Landgericht Köln Aldi den Verkauf der süßen Sünde untersagte, durfte Lidl laut dem Landgericht Frankfurt weiterhin seine „Dubai-Schokolade“ anpreisen. Offenbar hängt die Wahrheit hier vom Geschmack oder Standort von Richterinnen und Richtern ab.

Süßes Chaos mit bitterem Beigeschmack

Das Landgericht Bochum mischte sich diese Woche ebenfalls in den Dubai-Streit ein und verbot die Bezeichnung, da sie eine „geografische Herkunftstäuschung“ darstelle (Beschluss vom 10. Februar 2025, Az.: I – 17 O 5/25). Das Gericht verbot den Verkauf der Dubai-Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ des Unternehmens IA International GmbH. Verbraucher könnten denken, die Schokolade stamme aus Dubai – was sie natürlich nicht tat. Doch wo zieht man die Grenze? Dürfen dann auch Berliner Pfannkuchen nur noch in der Hauptstadt verkauft werden? Muss ein Wiener Würstchen wirklich aus Österreich kommen? Und was ist mit Schweizer Kräuterbonbons? Ein Dilemma, das an den Grundfesten des Lebensmittelmarketings rüttelt.

Letztlich stellt sich die große Frage: Ist diese Diskussion nicht absurd? Während der europäische Markt von Lebensmitteln mit fantasievollen Herkunftsbezeichnungen überflutet wird, zerbrechen sich Gerichte ausgerechnet über Dubai-Schokolade den Kopf. Wo bleibt das juristische Gewissen bei Hamburgern oder Amerikanern?

Am Ende sind es wohl wieder einmal Verbraucherinnen und Verbraucher, die entscheiden. Denn unabhängig von juristischen Streitereien bleibt eines bestehen: Wenn die Schokolade schmeckt, ist es den meisten wohl herzlich egal, ob sie aus Dubai, Düsseldorf oder Dinkelsbühl stammt.

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