Die Zusendung eines Newsletters, nachdem ein Kundenkonto erstellt wurde, ist rechtswidrige Werbung. Das Landgericht Berlin entschied gegen eine Online-Händlerin, die nach einer Registrierung im Shop automatisierte E-Mails versendet, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtete

Keine Einwilligung abgegeben

Geklagt hatte ein Verbraucher gegen die Inhaberin eines Online-Shops. Nach einer Registrierung im Shop erhielt er eine E-Mail, in der die E-Mail-Adresse mit einem Klick bestätigt werden musste. Am Ende der Mail befand sich der Zusatz: „Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse, um Sie über Aktionsangebote zu informieren. Dem können Sie jederzeit widersprechen.“

Nach einem Klick wurde die E-Mail-Adresse bestätigt, eine Möglichkeit, die Werbung abzuwählen, gab es nicht. Kurze Zeit später erhielt der Verbraucher tatsächlich Werbe-E-Mails des Shops. 

Landgericht gab Verbraucher recht

Gegen dieses Vorgehen klagte der Verbraucher und bekam vor dem Landgericht Berlin recht. Die Verknüpfung der Einwilligung mit der Bestätigung des Accounts ist keine rechtmäßige Einwilligung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das setzt eine gesonderte, bewusste Entscheidung des Nutzers voraus. Diese war hier nicht gegeben. Hier konnte eine Bestätigung der E-Mail-Adresse gerade nicht erfolgen, ohne dass zu Werbung eingewilligt wurde. Nutzer:innen waren somit gezwungen, der Werbung zuzustimmen.

Auch liege keine Ausnahme im Sinne der Bestandskundenwerbung vor, da hier noch nicht einmal eine Bestellung abgegeben wurde.