Viele Unternehmer versenden wichtige Schreiben per Einwurf-Einschreiben – ob Mahnungen, Kündigungen oder andere Fristsachen. Schließlich galt das lange als sicherer Weg, um den Zugang eines Briefs nachzuweisen. Doch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2025 (Az. 4 Sa 26/24) stellt das infrage.

Das Gericht entschied: Bei den neuen digitalen Einwurf-Einschreiben kann nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass der Brief tatsächlich in den Briefkasten gelangt ist. Damit fällt der sogenannte „Anscheinsbeweis“ weg – also der bisher übliche rechtliche Vertrauensbonus, dass die Post ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Was war passiert?

Ein Arbeitgeber hatte seinem Mitarbeiter eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) per Einwurf-Einschreiben geschickt. Der Mitarbeiter bestritt jedoch, das Schreiben jemals erhalten zu haben. Da das bEM dadurch nicht stattfand, sprach der Arbeitgeber später eine Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten aus.

Früher galt: Wenn die Post einen handschriftlich unterschriebenen Zustellbeleg vorlegte, konnte man davon ausgehen, dass der Brief im Briefkasten lag. Heute läuft das Verfahren digital – der Zusteller scannt die Sendungsnummer, bestätigt per Gerät den Einwurf und das System erstellt einen elektronischen Nachweis. Doch laut Gericht ist dieser digitale Nachweis zu ungenau:

  • Er enthält weder die exakte Adresse noch die Uhrzeit der Zustellung.
  • Es bleibt offen, ob der Brief wirklich eingeworfen oder einer Person übergeben wurde.

Hilfreich wäre gewesen, wenn sich der Zusteller im Prozess an die Zustellung erinnert hätte. Doch auch er wusste nichts mehr über den konkreten Vorgang. Das Ergebnis: Kein sicherer Beweis, dass der Brief tatsächlich zugestellt wurde. Die erfolgte Kündigung war ohne das bEM unzulässig.

So versendest du jetzt rechtssicher

  • Übergabeeinschreiben oder Bote: Nur wenn jemand den Einwurf oder die Übergabe tatsächlich bezeugen kann, ist der Zugang rechtssicher nachweisbar.
  • Zustellung dokumentieren: Ein Foto des eingeworfenen Briefs mit Datum, Adresse und Zeuge kann zusätzlich helfen.
  • Fristen großzügig planen: Auch kleine Zustellprobleme können teuer werden – lieber ein bis zwei Tage Puffer einbauen.

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