Emojis gehören bei vielen Leuten zur alltäglichen Kommunikation dazu. Während bei manchen Bildchen die Bedeutung eindeutig ist, kommt es bei anderen ab und an mal zu Missverständnissen. In diesem Fall musste sogar das Oberlandesgericht München entscheiden, welche Bedeutung ein Grimassen-Emoji hat, wie LTO berichtete

Kaufvertrag über einen Ferrari

Die beiden betreffenden Männer hatten einen Kaufvertrag über einen Ferrari abgeschlossen. Als Termin für die Lieferung war zunächst das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2021 vereinbart. Im Kaufvertrag war vereinbart, dass eine Mahnung erst erfolgen durfte, wenn der Termin um zwei Quartale überschritten wurde.

Im September wurde dem Käufer über den Nachrichtendienst WhatsApp mitgeteilt, dass sich der Liefertermin verzögern würde: Nun sollte erst im ersten Halbjahr 2022 geliefert werden. Auf diese Nachricht antwortete der Käufer mit „Ups“ und dem Grimassen-Emoji.

Im Mai 2022 sollte der Ferrari dann übergeben werden, es kam allerdings zu weiteren Lieferschwierigkeiten. Der Käufer setzte nun eine Frist bis zum 24. Mai. Als diese erneut ohne Lieferung verstrich, trat er vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer musste den Wagen an jemand anderen verkaufen, für weniger Geld. Diese Differenz wollte er vom Kläger als Schadensersatz wieder haben, er war der Auffassung, mit der Nachricht „Ups“ in Kombination mit dem Emoji habe er der Lieferverzögerung zugestimmt. Der Fall landete vor Gericht. Am Ende musste das Oberlandesgericht München entscheiden.

Grimassen-Emoji keine Zustimmung

Die Richter:innen interpretierten das Emoji allerdings keinesfalls als Zustimmung. Sie bezogen sich dabei auch auf das Emoji-Lexikon Emojipedia. Dort heißt es, dass das Emoji grundsätzlich negative oder gespannte Emotionen darstelle, wie Nervosität und Verlegenheit. Als Zustimmung sei weder das Emoji noch der Ausdruck „Ups“ zu werten. Die Richter stellten allerdings auch klar, dass ein Emoji grundsätzlich schon als Willenserklärung angesehen werden kann. Ähnlich wie eine Gestik oder Körpersprache. 

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