Der Technologiekonzern Intel kommt nun doch um eine Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe herum. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Intel und der EU-Kommission beigelegt. Die Luxemburger Richter:innen hoben die Strafe gegen den Konzern wegen Mängeln im Prüfungsverfahren bei der Kommission auf. Eine Frage bleibt jedoch auch nach der Entscheidung offen. 

EU-Kommission habe nicht sauber gearbeitet

Nach 15 Jahren hat ein zäher Rechtsstreit sein Ende gefunden – mit Intel als Sieger. Der EuGH hat die Wettbewerbsstrafe gegen das Unternehmen in Höhe von 1,06 Milliarden Euro aufgehoben und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, berichtet LTO. Denn das Gericht der Europäischen Union (EuG) war zu dem Schluss gekommen, dass die Wettbewerbshüter der EU-Kommission nicht korrekt gearbeitet hatten.  

Diese hatten dem Konzern zuvor vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht zu haben, um mehrere Wettbewerber zu verdrängen. Daraufhin verhängte die Kommission 2009 die Milliardenstrafe gegen Intel. 

Urteil lässt eine Frage offen

Was folgte, war ein jahrelanger Rechtsstreit: Nachdem der Widerspruch des Technologiekonzerns zunächst vom EuG abgewiesen worden war, war Intel nach erneuter Einlegung eines Rechtsmittels erfolgreich. Der EuGH wies die Sache an den EuG zurück und dieser erklärte 2022 die Entscheidung der EU-Kommission wegen Mängeln im Prüfungsverfahren für nichtig. Mit dem jetzigen Urteil des EuGH (vom 24.10.2024, Rs. C-240/22 P) ist die Sache nun abgeschlossen und sämtliche Rechtsmittelgründe der Kommission zurückgewiesen. Die von der Kommission vorgebrachten Verfahrens- und Rechtsfehler des EuG konnte der EuGH nicht erkennen.

Was das Urteil des EuGH jedoch offen lässt, ist die inhaltliche Frage, ob und inwieweit Intel tatsächlich seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

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