Der Ido-Verband darf wegen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zwar nicht mehr abmahnen, darf aber beispielsweise aus alten Unterlassungsklagen noch Ordnungsmittel beantragen, wenn gegen diese gerichtlichen Entscheidungen verstoßen wurde. Mit so einem Antrag auf Ordnungsmittel ist der Ido nun gescheitert. Das Gericht bescheinigte dem Verein einmal mehr Rechtsmissbrauch.

Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben

Das LG Ellwangen (Jagst) (Az. 10 O 9/18) hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Ido Verein gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt. Konkret heißt das: Der Ido verfolgt in erster Linie das Ziel, Gebühren zu erzielen; die Einnahmen aus Abmahnungen und Vertragsstrafen werden dabei überwiegend verwendet, um hohe Vergütungen sowie weitere Zuwendungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter zu leisten, so die Begründung des Gerichts.

Gutes Urteil für den E-Commerce

Die Entscheidung kann nur positiv bewertet werden: Jahrelang stand der Ido als Abmahnverein für alles Negative, was mit dem Abmahnwesen in Deutschland einhergeht. „Für Onlinehändler ist dieser Beschluss ein ermutigendes Signal. Die Entscheidung zeigt: Wer sich gegen strategisch motivierte Maßnahmen zur Wehr setzt, kann erfolgreich sein“, lautet daher auch das Résumé der Kanzlei des Händlerbundes, die den Händler gegen den Ido vertrat.

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