Geben Händler:innen ihr Unternehmen auf, verkaufen sie es hin und wieder. Nun hat sich ein Gericht erstmals mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen einer solchen Übernahme auch Verkäufer-Konten von Marktplätzen übertragen werden dürfen.

Account mit über 7.000 Bewertungen

In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12. März 2025 (Aktenzeichen: 37 O 30/25) über den LHR berichtet, wurde ein Fall verhandelt, der die Übernahme eines fremden Ebay-Verkäuferkontos betrifft: Der Antragsgegner hatte ein Konto mit über 7.000 Bewertungen übernommen und bot daraufhin identische Produkte an. Der Antragsteller sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Gericht entschied zugunsten des Antragstellers.

Bewertungen beziehen sich auf den ehemaligen Verkäufer

Das Gericht sah in der Übernahme des Accounts eine Täuschung von Verbraucher:innen: Diese würden davon ausgehen, dass sich die Bewertungen auf den aktuellen Verkäufer bezögen. Stattdessen hat der Vorgänger diese erarbeitet. Da sich Bewertungen auf Ebay nicht nur auf die Produkte an sich bezögen, sondern auch auf Serviceaspekte wie Lieferzeit, Verpackung oder Kundenservice, entstehe so ein falscher Eindruck. Diese Vorgehensweise wurde als Täuschung über wesentliche Eigenschaften des Angebots, konkret die Zuverlässigkeit des Verkäufers, gewertet.

Durch die vielen Bewertungen könnten Verbraucher:innen eher zu diesem Händler gehen. Hätte der Händler stattdessen bei null gestartet, hätte er den Vertrauensvorschuss nicht. Damit habe er sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die selbst alles aufbauen müssen, verschafft.

Ebay verbietet Übertragung

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wirkt aber nachvollziehbar: Hinzu kommt, dass Ebay die Übertragung von Accounts verbietet. Konkret heißt es: „Jeder Versuch, ein eBay-Konto zu verkaufen oder zu auf andere Personen zu übertragen, kann Einschränkungen Ihrer Rechte als Käufer oder Verkäufer oder die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung Ihres Kontos zur Folge haben.“

Selbst wenn gegen diese Entscheidung erfolgreich Rechtsmittel eingelegt wird, riskieren Händler:innen bei so einer Übertragung eine Sperre. Schon das sollte Grund genug sein, von dieser Praxis abzusehen. 

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