Das Landgericht Weiden hat in einem Beschluss vom 29. November 2024 (Aktenzeichen: 15 O 506/24) einem Solarmodul-Anbieter Recht zugesprochen. Dieser war von einem Logistikunternehmen fälschlicherweise beschuldigt worden, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken. Mehrere E-Mails an Geschäftspartner:innen des Klägers behaupteten, das Unternehmen könne Rechnungen nicht begleichen und stehe kurz vor der Insolvenz – Vorwürfe, die jeglicher Grundlage entbehrten und offenbar darauf abzielten, die Geschäftsbeziehungen des Solarmodul-Anbieters zu schädigen.

Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit und Marktposition

Die falschen Behauptungen führten dazu, dass mehrere Kreditversicherer ihre Policen kündigten und Lieferanten Vorauszahlungen forderten. Wichtige Kund:innen begannen ebenfalls, sich von dem Unternehmen abzuwenden.

Folgen der falschen Behauptungen

Das Landgericht Weiden stellte fest, dass diese falschen Tatsachenbehauptungen geeignet waren, die Kreditwürdigkeit und Marktposition des Unternehmens erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechend wurde dem Logistikunternehmen via einstweiliger Verfügung untersagt, die geschäftsschädigenden Behauptungen weiterzuverbreiten. Die Verfügung erwirkte die Kanzlei LHR für das geschädigte Unternehmen.