Vorsichtiges Aufatmen bei Google: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein Kartellbußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro aufgehoben. Vom Tisch ist die Strafe damit aber noch nicht. Das Gericht bestätigte die Vorwürfe gegen Google größtenteils. Aufgehoben wurde das Urteil, weil der EU-Kommission bei der Prüfung Fehler unterlaufen seien. Die vom EuG kritisierten Punkte können nun von der Kommission neu geprüft werden. Dann kann eine erneute Wettbewerbsstrafe ausgesprochen werden, berichtet die Tagesschau.
„Beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung“
Verhängt wurde die Kartellstrafe bereits 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Online-Werbung. Seit 2006 soll Google mit Ausschließlichkeitsklauseln seine „beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung“ zementiert haben. Google und der Mutterkonzern Alphabet klagten gegen das Bußgeld. Konkret geht es um den Dienst AdSense for Search. Damit können Webseitenbetreiber Google-Suchmasken einbinden.
Schon vor der Entscheidung der EU-Kommission habe Google nach eigenen Angaben Änderungen an dem Modell vorgenommen. Warum hat das EuG die Entscheidung nun gekippt? Google hat verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendet. Die EU-Kommission habe aber nicht ausreichend klargemacht, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte betroffen waren. Die Kommission hat dem Dafürhalten des EuG zufolge also einfach nicht sehr genau gearbeitet. Die Kommission kann die Sachverhalte nun klären und ein neues Bußgeld verhängen. Alternativ könnte die Entscheidung des EuG vor dem EuGH angefochten werden.
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