Pünktlich zum Freitag, den 13. tritt die GPSR in Kraft und bringt zahlreiche neue Pflichten für den Online-Handel. Wir haben noch einmal zusammengefasst, was heute wichtig ist. 

1. Herstellerinformation angeben

Wenn deine Produkte von der GPSR betroffen sind, musst du für jedes deiner Angebote Herstellerinformationen bereitstellen. Diese müssen leicht auffindbar und gut sichtbar auf der Angebotsseite zu finden sein. Auch wenn alle deine Produkte von einem Hersteller sind, müssen die Informationen bei jedem Angebot aufgeführt werden. 
Diese Informationen müssen aufgeführt werden:
 

  • Name des Herstellers (Handelsname oder eingetragene Handelsmarke), Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, um eine Kontaktaufnahme bei Problemen oder Rückfragen zu ermöglichen,
  • wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist: Name, Anschrift und elektronische Adresse des in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs.
  • wenn der Hersteller nicht bekannt ist oder es diesen nicht mehr gibt: Gib dich selbst als verantwortliche Person beziehungsweise verantwortliches Unternehmen an. .

2. Informationen zur Identifizierbarkeit des Produkts

Jedes Produkt sollte ein Artikelbild (oder eine schematische Abbildung), eine genaue Artikelbezeichnung und eine Artikel- oder Seriennummer haben, mit der das Produkt eindeutig identifiziert werden kann. Entscheidend ist, dass bei einem Produktrückruf die Produkte eindeutig identifiziert werden können.

3. Warnungen und Sicherheitshinweise

Wenn deine Produkte Sicherheitshinweise benötigen, müssen diese ebenfalls im Produktangebot mit abgebildet werden. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, die Sicherheitshinweise an die Verkäufer:innen weiterzugeben. Allerdings müssen Händler:innen dafür haften, wenn Hinweise fehlen. Im Zweifel sollte daher beim Herstellerunternehmen nachgefragt werden. 
Es kann allerdings auch sein, dass für Produkte keine Hinweise erforderlich sind.

4. Vorgaben auf Marktplätzen

Marktplätze haben häufig ihre eigenen Regeln und Vorgaben. Behalte im Auge, wie die Regeln auf den Marktplätzen umgesetzt werden.

5. Gelten für meine Produkte Ausnahmen?

Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte. Dabei kommt es darauf an, ob ein Produkt irgendwann in die Hände von Verbrauchern gelangen kann. Betroffen kannst du also auch sein, wenn du im B2B-Handel tätig bist. 
Auch gebrauchte Produkte und digitale Produkte sind von der GPSR betroffen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten.

6. Gelte ich selbst als Hersteller?

Stellst du Produkte selber her oder verkaufst sie unter deiner eigenen Marke? Dann musst du auch die Herstellerpflichten erfüllen. Darunter zählt vor allem die Risikobewertung deiner Produkte. Veredelst du Produkte lediglich, wirst du auch hier zum Hersteller, sobald sich durch die Veränderung die möglichen Risiken des Produktes ändern. Werden die Produkte nur auf Kundenwunsch individualisiert, trifft dies jedoch nicht zu.