Irreführende Werbung: Produkttests waren nicht unabhängig

Veröffentlicht: 18.10.2024
imgAktualisierung: 18.10.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 1 Min.
18.10.2024
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Frau im Labor untersucht Stoffe
HayDmitriy / Depositphotos.com
Das LG Düsseldorf verurteilte einen Online-Shop wegen irreführender Produkttests, die nicht neutral, sondern wirtschaftlich motiviert waren.


Mit irreführender Werbung haben sich die deutschen Gerichte immer wieder aufs Neue auseinanderzusetzen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf (Urteil vom 10.07.2024, Az.: 34 O 5/23) hat sich kürzlich mit einem Fall beschäftigt, bei dem ein Onlineshop vorgab, neutrale Warentests durchgeführt zu haben. Tatsächlich sollen sie jedoch nicht unabhängig gewesen sein und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens gedient haben.

Testsieger war immer Produkt des werbenden Unternehmens

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen eine Onlineshop-Betreiberin, deren Werbeverhalten sie kritisierte, sowie gegen die Betreiberin einer Warentest-Website. Für verschiedene Produkte hatte die Onlineshop-Betreiberin Google-Anzeigen geschaltet, die wiederum zur Warentest-Website führten.

Bei Verbraucher:innen sei so der Eindruck erweckt worden, es handele sich um neutrale und objektive Produkttests. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale waren die vermeintlichen Tests jedoch wirtschaftlich motiviert und nicht unabhängig. So waren die angeblichen Testsieger immer ein Produkt des werbenden Unternehmens, in dessen Shop der Testbericht verlinkte. Ebenso haben die Testkriterien nur subjektive Zusammenstellungen von Produktinformationen enthalten, die bereits öffentlich zugänglich waren. 

Testergebnisse nur zum Vorteil des Onlineshops

Das Gericht vertrat ebenso die Auffassung der Wettbewerbszentrale und wertete das Vorgehen der beklagten Betreiberinnen als irreführend ein. Es sei suggeriert worden, die jeweiligen Produkte wurden unvoreingenommen bewertet. Die Testergebnisse seien in Wahrheit aber zum Vorteil des Onlineshops ausgerichtet gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Betreiberinnen Berufung eingelegt haben.

Veröffentlicht: 18.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 18.10.2024
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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