Käufer trägt Verantwortung für Fehlbestellung

Veröffentlicht: 25.09.2024
imgAktualisierung: 25.09.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.09.2024
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 Das Bild zeigt ein gelbes Maßband mit schwarzen Zahlen, das sich auf einer blauen Oberfläche leicht kräuselt.
dragonstock / Depositphotos.com
Ein aktuelles Urteil zeigt die Grenzen des Verbraucherschutzes im Online-Handel: Wer bei Maßanfertigungen falsche Angaben macht, trägt die Verantwortung für die Fehlbestellung.


Im Online-Handel sind Verbraucher:innen, was Gewährleistung und Widerruf angeht, bestens geschützt. Dieser Schutz gilt aber nicht uneingeschränkt, wie ein aktuelleres Urteil zeigt.

Fehlbestellung durch den Kunden

Der Fall, über den Beck-Aktuell berichtet, dreht sich um die Bestellung einer maßgefertigten Dusche: Ein Mann bestellte online eine Eckdusche für 1.730 Euro und beauftragte den Händler direkt auch mit der Montage. Nachdem der Monteur bereits die Löcher für die Dusche gebohrt hatte, stellte sich heraus, dass der Einbau nicht wie ursprünglich geplant möglich war. Der Kunde hatte bei der Bestellung die festen und beweglichen Teile der Dusche vertauscht. Damit war der Einbau nur seitenverkehrt möglich.
Daraufhin ließ der Mann die bereits begonnene Montage rückgängig machen. Für den Rückbau und das Verschließen der Bohrlöcher entstanden ihm Kosten in Höhe von 880 Euro, die er vom Händler zurückerstattet haben wollte. Er argumentierte, der Monteur hätte ihn vor Beginn der Arbeiten auf die Unstimmigkeit hinweisen müssen.

Käufer ist verantwortlich

Dieser Argumentation erteilte das Amtsgericht München (Urteil vom 31.07.2024, Aktenzeichen: 191 C 10665/23) eine Absage. Für die Fehlbestellung war der Käufer verantwortlich. Der Monteur konnte vorab nicht erkennen, dass die Teile seitenverkehrt gewesen seien, denn grundsätzlich konnte man die Kabine montieren – eben nur nicht wie ursprünglich beabsichtigt. Diese Montage sei aus wirtschaftlicher Sicht auch das einzige vernünftige gewesen. Ein Rückgaberecht – gemeint ist wahrscheinlich eher das Widerrufsrecht – stehe dem Käufer außerdem auch nicht zu, da die Maßanfertigung vom Händler nicht hätte weiterverkauft werden können.

Fazit: Verbraucher:innen haben keine Narrenfreiheit

Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass Verbraucher:innen neben Rechten auch Pflichten haben. Wer individualisierte Ware im Internet bestellt, muss schon genau darauf achten, dass alle relevanten Daten korrekt eingegeben werden. Wird dann ein Produkt geliefert, welches zwar nicht passt, aber den angegebenen Daten der Kundschaft entspricht, so muss diese mit dem Fehler leben. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 25.09.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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