Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Sieg gegen Deichmann wegen Greenwashing errungen. Das Landgericht Bochum hat der Klage der DUH gegen den bekannten Schuhkonzern wegen irreführender Werbung für Schuhe mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ stattgegeben (Az. I-16 O 28/25). Nachdem das Gericht klargemacht hatte, dass die Klage der DUH Erfolg haben würde, hat Deichmann die irreführende Werbung anerkannt und darf die entsprechenden Produkte nun nicht mehr als „nachhaltig“ bezeichnen.
Tausende Produkte ohne nachweisbare Umweltvorteile
Deichmann hatte mehr als tausend Produkte als „nachhaltig“ beworben, ohne die angeblichen Nachhaltigkeitsaspekte zu begründen. Diese Umweltvorteile sind jedoch bei Produktvergleichen entscheidend für die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Verfahren konnte die DUH aufdecken, dass der beworbene Schuh keinerlei Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist.
„Der Schuhhändler spielt mit dem grünen Image, ohne zu sagen, was ‚Nachhaltigkeit‘ überhaupt bedeuten soll. Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden – und das ist schlicht illegal. Dass das Unternehmen den Begriff inzwischen stillschweigend gelöscht hat, spricht Bände. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen – alles andere ist Greenwashing.“
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