Klage: Deichmann darf Schuhe nicht mehr als „nachhaltig“ bewerben

Veröffentlicht: 08.10.2025
imgAktualisierung: 08.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
08.10.2025
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Deichmann-Logo an einer Ladenfront
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Deichmann bewarb mehr als tausend Produkte auf irreführende Weise als „nachhaltig“ und fing sich schließlich eine Klage ein.


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Sieg gegen Deichmann wegen Greenwashing errungen. Das Landgericht Bochum hat der Klage der DUH gegen den bekannten Schuhkonzern wegen irreführender Werbung für Schuhe mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ stattgegeben (Az. I-16 O 28/25). Nachdem das Gericht klargemacht hatte, dass die Klage der DUH Erfolg haben würde, hat Deichmann die irreführende Werbung anerkannt und darf die entsprechenden Produkte nun nicht mehr als „nachhaltig“ bezeichnen.

Tausende Produkte ohne nachweisbare Umweltvorteile

Deichmann hatte mehr als tausend Produkte als „nachhaltig“ beworben, ohne die angeblichen Nachhaltigkeitsaspekte zu begründen. Diese Umweltvorteile sind jedoch bei Produktvergleichen entscheidend für die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Verfahren konnte die DUH aufdecken, dass der beworbene Schuh keinerlei Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist.

„Der Schuhhändler spielt mit dem grünen Image, ohne zu sagen, was ‚Nachhaltigkeit‘ überhaupt bedeuten soll. Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden – und das ist schlicht illegal. Dass das Unternehmen den Begriff inzwischen stillschweigend gelöscht hat, spricht Bände. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen – alles andere ist Greenwashing.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Veröffentlicht: 08.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.10.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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