Seit 2022 müssen Online-Händler:innen beim Verkauf von bestimmten Elektrogeräten die Kundschaft fragen, ob sie ein Altgerät kostenlos zurückgeben wollen. Dieser Abfragepflicht kommen allerdings einige Unternehmen nicht nach, wie nun die Landgerichte Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz feststellten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen Hornbach, Ikea und Lidl geklagt und recht bekommen, wie die DUH in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Verdeckte Tests durch die DUH
Die DUH hat mit verdeckten Tests festgestellt, dass sich viele Online-Händler:innen nicht an die Vorgaben halten. Gegen Lidl, Hornbach und Ikea reichte die Deutsche Umwelthilfe Klage ein und bekam in allen drei Fällen recht.
Die Richter:innen stellten unter anderem klar, dass es nicht ausreichend ist, die Geräte nur in den Filialen zurückzunehmen. Stattdessen muss bei der Online-Bestellung abgefragt werden, ob ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Dabei ist es nicht ausreichend, dass die Abholung auf Nachfrage geschieht.
Für wen gelten die Pflichten?
Online-Händler:innen mit mehr als 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche für Elektro- oder Elektronikgeräte müssen beim Verkauf abfragen, ob ein Altgerät bei der Lieferung kostenlos abgeholt werden soll. Davon betroffen sind Elektrogeräte der Kategorie 1, 2 und 4. Dazu zählen unter anderem Wärmeübertrager wie Kühlschränke, Gefrierschränke sowie Waschmaschinen und Geschirrspüler; außerdem Bildschirme, Monitore und Geräte, die einen Bildschirm mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern haben.
Neue Pflichten für alle Händler:innen?
Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun die Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, das Elektrogesetz nachzubessern. Jeder Online-Shop sollte, unabhängig von seiner Größe, dazu verpflichtet werden, die Kundschaft über die Entsorgung von Altgeräten aufzuklären. Zudem sollten klare Anforderungen bezüglich des Hinweises gemacht werden, so die Forderung der DUH.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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