Meta unter Beschuss: Bundesgerichtshof zwingt Facebook zu DSGVO-Urteil

Veröffentlicht: 04.11.2024
imgAktualisierung: 04.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.11.2024
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Das Facebook-Logo auf einer vernetzten Karte
MMollaretti / Depositphotos.com
Eine Gesetzesänderung ermöglicht die schnelle Klärung von Rechtsfragen und zwingt als erstes Meta in eine Grundsatzentscheidung.


Durch zahlreiche Datenlecks bei Facebook sind vor Jahren massenhaft sensible Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern abgegriffen geworden (wir berichteten). Seitdem laufen unzählige Gerichtsverfahren, in denen Betroffene Schadensersatz einfordern. Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, hatte zwar oft Glück im Unglück, weil viele Klagen abgewiesen wurden. Gleichzeitig hatte es Meta auch oft geschafft, diese Verfahren in den höheren Instanzen mit Vergleichen zu beenden, bevor ein Grundsatzurteil gefällt werden konnte. Doch damit soll jetzt Schluss sein.

Neues Gesetz für schnellere Entscheidungen

Häufig versuchen große Unternehmen, Urteile in wichtigen Fällen zu verhindern, indem sie Vergleiche anbieten oder die andere Partei überzeugen, ihre Klage zurückzunehmen. Dies führte bislang dazu, dass eine klare gerichtliche Entscheidung zur Rechtslage in solchen Fällen ausbleibt, was anderen Betroffenen oft die Orientierung nimmt.

Mit dem gerade eingeführten Leitentscheidungsverfahren kann der BGH nun jedoch eine Grundsatzentscheidung erzwingen, selbst wenn die Parteien ihre Revision zurückziehen oder sich außergerichtlich einigen. So wird eine klare Rechtslage geschaffen, die für alle vergleichbaren Fälle gilt und den Prozessablauf für viele Betroffene vereinfacht und beschleunigt. Die Zermürbungstaktik großer Konzerne geht somit nicht mehr auf. Beispiele dafür sind nicht nur Datenschutzfälle wie der von Meta, sondern auch Skandale wie der Diesel-Abgasskandal oder rechtswidrige Klauseln in Verbraucher- und Versicherungsverträgen.

Grundsatzfragen zum Datenschutz bei Facebook

Der BGH hat eines der Verfahren gegen Facebook zu einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Der BGH wird also zu den Datenschutzvorfällen entscheiden – unabhängig davon, dass Meta versuchte, die Revision taktisch abzuwenden. Am 11. November wird das höchste deutsche Zivilgericht zum ersten Mal in diesem Leitentscheidungsverfahren (Aktenzeichen VI ZR 10/24) verhandeln und dabei grundlegende Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgreifen, die für viele vergleichbare Fälle wegweisend sein könnten.

Diskutiert wird unter anderem, ob die voreingestellten Funktionen auf Facebook, die das sogenannte Scraping von Telefonnummern und anderen Daten ermöglichten, gegen die DSGVO verstoßen haben und welche Verantwortung Facebook hierbei trägt. Weitere Fragen betreffen, ob allein der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt und wie sich ein solcher Schaden beziffern ließe.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.11.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Stefan
06.11.2024

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Ich bin gespannt ob Facebook dann auch endlich in der Masse Schadenersatz zahlt für Betroffene. Ich habe mich vor 2 Jahren bei https://eugd.org registriert deswegen und hoffe nach wie vor auf mein Geld.