Durch zahlreiche Datenlecks bei Facebook sind vor Jahren massenhaft sensible Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern abgegriffen geworden (wir berichteten). Seitdem laufen unzählige Gerichtsverfahren, in denen Betroffene Schadensersatz einfordern. Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, hatte zwar oft Glück im Unglück, weil viele Klagen abgewiesen wurden. Gleichzeitig hatte es Meta auch oft geschafft, diese Verfahren in den höheren Instanzen mit Vergleichen zu beenden, bevor ein Grundsatzurteil gefällt werden konnte. Doch damit soll jetzt Schluss sein.
Neues Gesetz für schnellere Entscheidungen
Häufig versuchen große Unternehmen, Urteile in wichtigen Fällen zu verhindern, indem sie Vergleiche anbieten oder die andere Partei überzeugen, ihre Klage zurückzunehmen. Dies führte bislang dazu, dass eine klare gerichtliche Entscheidung zur Rechtslage in solchen Fällen ausbleibt, was anderen Betroffenen oft die Orientierung nimmt.
Mit dem gerade eingeführten Leitentscheidungsverfahren kann der BGH nun jedoch eine Grundsatzentscheidung erzwingen, selbst wenn die Parteien ihre Revision zurückziehen oder sich außergerichtlich einigen. So wird eine klare Rechtslage geschaffen, die für alle vergleichbaren Fälle gilt und den Prozessablauf für viele Betroffene vereinfacht und beschleunigt. Die Zermürbungstaktik großer Konzerne geht somit nicht mehr auf. Beispiele dafür sind nicht nur Datenschutzfälle wie der von Meta, sondern auch Skandale wie der Diesel-Abgasskandal oder rechtswidrige Klauseln in Verbraucher- und Versicherungsverträgen.
Grundsatzfragen zum Datenschutz bei Facebook
Der BGH hat eines der Verfahren gegen Facebook zu einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Der BGH wird also zu den Datenschutzvorfällen entscheiden – unabhängig davon, dass Meta versuchte, die Revision taktisch abzuwenden. Am 11. November wird das höchste deutsche Zivilgericht zum ersten Mal in diesem Leitentscheidungsverfahren (Aktenzeichen VI ZR 10/24) verhandeln und dabei grundlegende Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgreifen, die für viele vergleichbare Fälle wegweisend sein könnten.
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