Der Schuhhersteller Birkenstock muss eine erneute Niederlage vor Gericht einstecken. Auch in der zweiten Instanz verlor das Unternehmen im Streit um ein Sandalendesign gegen den Discounter Aldi. Wie das Handelsblatt berichtet, verneinte das Oberlandesgericht (OLG) München gestern ebenfalls einen Unterlassungsanspruch.
Kein Unterlassungsanspruch für Birkenstock
Verstieß Aldi mit dem Verkauf einer Sandale mit großer Schnalle gegen die Rechte von Birkenstock am Schuhmodell „Madrid Big Buckle“? Nein, entschied das OLG München und wies die Klage des Schuhherstellers, unter Bestätigung der Auffassung des entsprechenden Urteils der Vorinstanz, ab.
Birkenstock machte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Discounter Aldi geltend. Aber auch Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche verlangte das Unternehmen – ohne Erfolg. Aldi dürfe daher weiterhin die entsprechenden Sandalen verkaufen.
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