Rechtsstreit um Sandalendesign: Birkenstock verliert erneut gegen Aldi

Veröffentlicht: 29.11.2024
imgAktualisierung: 29.11.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.11.2024
img 29.11.2024
ca. 1 Min.
Verschiedene Schuhmodelle von Birkenstock in Auslage
OceanProd / Depositphotos.com
Das OLG München hat gegen Birkenstock entschieden und sämtliche Ansprüche des Unternehmens auch in zweiter Instanz abgewiesen.


Der Schuhhersteller Birkenstock muss eine erneute Niederlage vor Gericht einstecken. Auch in der zweiten Instanz verlor das Unternehmen im Streit um ein Sandalendesign gegen den Discounter Aldi. Wie das Handelsblatt berichtet, verneinte das Oberlandesgericht (OLG) München gestern ebenfalls einen Unterlassungsanspruch.

Kein Unterlassungsanspruch für Birkenstock

Verstieß Aldi mit dem Verkauf einer Sandale mit großer Schnalle gegen die Rechte von Birkenstock am Schuhmodell „Madrid Big Buckle“? Nein, entschied das OLG München und wies die Klage des Schuhherstellers, unter Bestätigung der Auffassung des entsprechenden Urteils der Vorinstanz, ab.

Birkenstock machte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Discounter Aldi geltend. Aber auch Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche verlangte das Unternehmen – ohne Erfolg. Aldi dürfe daher weiterhin die entsprechenden Sandalen verkaufen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 29.11.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben