Das Landgericht München I (Beschluss v. 19.2.2025, Az. 25 O 9210/24) hat die Rechte von Arbeitgeber:innen gegen ungerechtfertigte Bewertungen auf der Plattform Kununu gestärkt. Der Fall zeigt aber einmal mehr, dass das Vorgehen gegen solche Bewertungen alles andere als leicht ist.
Kununu hatte nur die E-Mail-Adresse
Zunächst hatte das Unternehmen, welches durch die Kanzlei LHR vertreten wurde, rechtliche Schritte gegen Kununu eingelegt: Auf der Plattform waren mehrere rufschädigende Bewertungen erschienen. Dabei handelte es sich teilweise auch um strafbare Behauptungen. So wurde dem Unternehmen unterstellt, gegen Umweltvorschriften zu verstoßen und ältere Mitarbeitende ohne sachlichen Grund zu entlassen. Das betroffene Unternehmen hatte lediglich den Verdacht, dass die anonymen Bewertungen von einem ehemaligen Beschäftigten stammen; Beweise lagen jedoch nicht vor.
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