Ein Testimonial ist eine persönliche Empfehlung oder ein Erfahrungsbericht von Kund:innen, die ihre positiven Erlebnisse mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen teilen. Es wird oft in Form von Zitaten, Videos oder Bildern auf der Unternehmenspräsenz (zum Beispiel Website) verwendet, um potenzielle Kundschaft zu überzeugen und Vertrauen aufzubauen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschluss vom 18.6.2024, Aktenzeichen: 16 W 20/23) hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob Personen verhindern können, weiterhin als Testimonials verwendet zu werden.
Verschlechterte Beziehung zwischen Testimonial und Coaching-Anbieter
In dem Verfahren, über das die Kanzlei LHR berichtet, ging es um den Antragsteller, der als Kunde des Antragsgegners an dessen Coaching teilgenommen hatte. In einem Video äußerte sich der Antragsteller positiv. Genaue Absprachen zur Verwendung des Videos gab es nicht. Auch eine Vergütung wurde nicht vereinbart.
Als sich die ursprünglich guten geschäftlichen Beziehungen verschlechterten, insbesondere dadurch, dass sich der Geschäftsführer des Coaching-Unternehmens öffentlich negativ über den Antragsteller äußerte, wollte dieser nicht mehr als Testimonial für das Unternehmen in Erscheinung treten. Zwischenzeitlich hatte der Geschäftsführer sogar Strafanzeige gegen den Antragsteller gestellt.
Außerordentliche Kündigung möglich
Das Gericht stellte fest, dass es sich hier um eine Vertragsbeziehung handelte. Da nichts weiter vereinbart wurde, kann dieser Vertrag nur durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden. Eine ordentliche Kündigung hätte vertraglich vereinbart werden müssen.
Entsprechend muss ein wichtiger Grund des kündigenden Teils vorliegen. Das war hier so: Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist aus Sicht des Antragstellers unzumutbar.
Kommentar schreiben