Was Unternehmen über die rechtliche Bindung von Testimonials wissen müssen

Veröffentlicht: 19.08.2024
imgAktualisierung: 19.08.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.08.2024
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Zwei weiße Sprechblasen mit grünen Anführungszeichen hängen vor einem leuchtend grünen Hintergrund. Die Anführungszeichen sind zentral in jeder Sprechblase platziert, symbolisierend, dass sie Zitate oder Aussagen darstellen.
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Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Testimonial-Verträge als unkündbare Dauerschuldverhältnisse gelten, die nur durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden können


Ein Testimonial ist eine persönliche Empfehlung oder ein Erfahrungsbericht von Kund:innen, die ihre positiven Erlebnisse mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen teilen. Es wird oft in Form von Zitaten, Videos oder Bildern auf der Unternehmenspräsenz (zum Beispiel Website) verwendet, um potenzielle Kundschaft zu überzeugen und Vertrauen aufzubauen.
 

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschluss vom 18.6.2024, Aktenzeichen: 16 W 20/23) hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob Personen verhindern können, weiterhin als Testimonials verwendet zu werden.

Verschlechterte Beziehung zwischen Testimonial und Coaching-Anbieter

In dem Verfahren, über das die Kanzlei LHR berichtet, ging es um den Antragsteller, der als Kunde des Antragsgegners an dessen Coaching teilgenommen hatte. In einem Video äußerte sich der Antragsteller positiv. Genaue Absprachen zur Verwendung des Videos gab es nicht. Auch eine Vergütung wurde nicht vereinbart.

Als sich die ursprünglich guten geschäftlichen Beziehungen verschlechterten, insbesondere dadurch, dass sich der Geschäftsführer des Coaching-Unternehmens öffentlich negativ über den Antragsteller äußerte, wollte dieser nicht mehr als Testimonial für das Unternehmen in Erscheinung treten. Zwischenzeitlich hatte der Geschäftsführer sogar Strafanzeige gegen den Antragsteller gestellt.

Außerordentliche Kündigung möglich

Das Gericht stellte fest, dass es sich hier um eine Vertragsbeziehung handelte. Da nichts weiter vereinbart wurde, kann dieser Vertrag nur durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden. Eine ordentliche Kündigung hätte vertraglich vereinbart werden müssen.

Entsprechend muss ein wichtiger Grund des kündigenden Teils vorliegen. Das war hier so: Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist aus Sicht des Antragstellers unzumutbar.

Testimonial-Verträge sind unkündbare Dauerschuldverhältnisse

Was aber bedeutet dieses Urteil für die Praxis? In der heutigen Zeit wird aus einer zufriedenen Kundschaft schnell mal ein Testimonial. Man bekommt eine sehr gute Bewertung und möchte diese für das eigene Marketing nutzen. Schriftlich wird dabei selten etwas vereinbart. Das hat wiederum zur Folge, dass ein Dauerschuldverhältnis entsteht. Da vertraglich nichts vereinbart wurde, gilt dieses als unkündbar. Eine Auflösung ist dann nur durch eine außerordentliche Kündigung möglich, weil es – wie hier im Fall – einer Partei nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten.

Wer Testimonials im größeren Umfang verwendet, sollte sich also mit einem schriftlichen Vertrag absichern, um unschöne Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
 

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Veröffentlicht: 19.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 19.08.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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