Es klingt zunächst harmlos: ein Plastikeimer mit Lackfarbe. Ein weiterer, gefüllt mit Salatmayonnaise. Doch hinter diesen Verpackungen tobt ein juristischer Streit, der für viele Unternehmen Symbolcharakter hat. Zwei Hersteller klagten vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Ihr Ziel: weniger Bürokratie, weniger Kosten – und vor allem: keine Verpflichtung zur teuren Systembeteiligung.
Unternehmen ersticken im Paragraphendschungel
Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wissen: Seit vielen Jahren verpflichtet das Verpackungsgesetz Hersteller und andere Wirtschaftsakteure (z. B. den Handel), sich an den Kosten für das Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen. Für Großkonzerne womöglich nur eine Formalie – für kleine und mittelständische Unternehmen, besonders im Online-Handel, wird daraus schnell ein bürokratisches Monster. Jeder Karton, jede Schachtel muss kategorisiert, gemeldet und lizenziert werden. Fehler kosten Geld – und Nerven.
In diesem Spannungsfeld wollten zwei Unternehmen mehr Klarheit und mehr Entlastung: Ihre verschiedenen Verpackungen – z. B. ein 5-Liter-Eimer für Lackfarbe oder ein 9-Kilo-Mayonnaisefass – seien nicht für den Endverbraucher bestimmt, sondern für Handwerker oder Großküchen. Damit dürften sie laut Auffassung der Kläger nicht automatisch unter die Systembeteiligungspflicht fallen, also auch nicht unter die finanzielle Beteiligung am Recycling. Die Zentrale Stelle berufe sich pauschal auf einen allgemeinen Verpackungskatalog. Das sei realitätsfern, argumentierten die Firmen.
Gericht: Umwelt vor Einzelfall
Auch das Gericht stellte sich am Ende hinter dieses pauschalisierende System und urteilte klar: Es komme nicht auf Einzelfälle an, sondern auf die typische Verwendung der Verpackung (Verwaltungsgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 19.03.2025 zu den Urteilen 7 A 157/23 und 7 A 162/23 vom 19.03.2025). Und die falle eben oft im privaten oder quasi-privaten Bereich an – auch bei Handwerkern oder in Kantinen. Die standardisierte Bewertung sei notwendig, um Missbrauch vorzubeugen und Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten.
Noch sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen – und könnte weiteren Unternehmen Hoffnung machen. Denn viele kämpfen mit dem Gefühl, dass gut gemeinter Umweltschutz in der Praxis oft zur Belastung wird. Die Verpackungsregularien der letzten beiden Dekaden sind ein Paradebeispiel dafür.
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