In Deutschland müssen Verpackungen lizenziert werden. Damit soll einfach gewährleistet werden, dass jene, die Verpackungen in Verkehr bringen, auch für deren Entsorgung aufkommen. Im Kern geht es also darum, dass möglichst wenig Verpackungsmüll entsteht. Entsprechend müssen jene Verpackungen lizenziert werden, die bei Endverbraucher:innen typischerweise als Müll anfallen. Permanenttragetaschen sollten daher nicht unter die Lizenzierungspflicht fallen müssen, da diese schließlich zur mehrmaligen Verwendung gedacht sind, richtig? Falsch, urteilte nun das Verwaltungsgericht Köln.
Mehrfachverwendung ist irrelevant
Das Gericht hat entschieden, dass Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes gelten. Das betrifft Unternehmen vieler Branchen – vom Lebensmitteleinzelhandel bis zu Spielwarenhändlern. Auch wenn die Taschen mehrfach genutzt werden können, gilt ihre typische Verwendung (z. B. Transport von Einkäufen) als maßgeblich. Entscheidend ist nicht, ob die Taschen verkauft oder kostenlos abgegeben oder wie sie letztlich verwendet werden.
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