Urteil zu Verpackungsgesetz: Auch mehrfach verwendbare Verpackungen sind betroffen

Veröffentlicht: 14.04.2025
imgAktualisierung: 14.04.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
14.04.2025
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Fünf Einkaufstaschen aus Stoff in verschiedenen Farben und Designs stehen nebeneinander aufgereiht.
Erstellt mit Dall-E
Ein Gerichtsurteil bestätigt: Auch Permanenttragetaschen gelten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen.


In Deutschland müssen Verpackungen lizenziert werden. Damit soll einfach gewährleistet werden, dass jene, die Verpackungen in Verkehr bringen, auch für deren Entsorgung aufkommen. Im Kern geht es also darum, dass möglichst wenig Verpackungsmüll entsteht. Entsprechend müssen jene Verpackungen lizenziert werden, die bei Endverbraucher:innen typischerweise als Müll anfallen. Permanenttragetaschen sollten daher nicht unter die Lizenzierungspflicht fallen müssen, da diese schließlich zur mehrmaligen Verwendung gedacht sind, richtig? Falsch, urteilte nun das Verwaltungsgericht Köln.

Mehrfachverwendung ist irrelevant

Das Gericht hat entschieden, dass Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes gelten. Das betrifft Unternehmen vieler Branchen – vom Lebensmitteleinzelhandel bis zu Spielwarenhändlern. Auch wenn die Taschen mehrfach genutzt werden können, gilt ihre typische Verwendung (z. B. Transport von Einkäufen) als maßgeblich. Entscheidend ist nicht, ob die Taschen verkauft oder kostenlos abgegeben oder wie sie letztlich verwendet werden.

Ein Lebensmitteleinzelhandel hatte gegen die Einordnung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklagt, blieb jedoch ohne Erfolg. Die ZSVR-Definition wurde vom Gericht bestätigt. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Sollte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil in der Revision bestätigen, müssten alle betroffenen Unternehmen die Recyclingkosten für Permanenttragetaschen tragen. Unternehmen sollten sich deshalb bereits jetzt auf eine Systembeteiligung einstellen.

Veröffentlicht: 14.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Michaela
17.04.2025

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Der Irrsinn hört wohl nie auf. Kein Wunder das immer mehr Händler aufhören, weil die Zeit für den ganzen Bürokratie Irrsinn immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Mir fehlen hier einfach die Worte
WA
15.04.2025

Antworten

Ich habe da mal eine Durchführungsfrage: 100% Plastik = registrieren unter Plastik. Permanenttragetaschen aus Jute (100% Recycling möglich, da Naturfaser) auch registrieren? Permanenttragetasche aus 100% Jute aussen, PP Beschichtung innen, wo trage ich die bei Lucid ein? "Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, verschwinden die Mysterien und das Leben ist erklärt.“ Mark Twain
Redaktion
16.04.2025
Hallo, welche Taschen wie - gerade bei Materialmixen - lizenziert werden müssen, erfragst du am besten bei deinem dualen System oder direkt bei der Zentralen Stelle. Die Taschen aus Mixmaterialien dürften aber unter „Verbunde“ laufen. Jute ist direkt unter „sonstige“ aufgeführt: https://www.zmart.de/de/verpackungslizenz-kosten Mit den besten Grüßen die Redaktion
Oli p
15.04.2025

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in Anlehnung an den Beitrag von cf: wie sieht es denn eigentlich mit Verpackungen auf die Pfand anfällt aus? Muss dafür auch der Inverkehrbringer über die Teilnahme an einem System für die Entsorgung bezahen? Wenn pfandpflichtige Verpackungen ausgenommen sind bin ich mir sicher das Permanenttragetaschen zukünftig nicht mehr verkauft sondern nur noch gegen Pfand geliehen werden können...
ralf
15.04.2025

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Also müssten alle Taschen lizensiert werden? Taschen dienen generell zum Transport und laut Definition müssten auch Handtaschen und alles was zum Transport dient, als Verpackung registriert werden. Gerade Permanenttaschen mit Desings (Print on Demand) kann man im Onlinehandel sehr viele finden und sind nicht als Verpackung gedacht. Eine Tasche ist generell keine Verpackung sondern ein Hilfsmittel zum Transport. Bei Einmal-Taschen, wie Papier oder Platiktüten im Supermarkt, völlig ok. Aber Permanenttaschen sind doch gerade auch Produkte, die den Verpackungsmüll reduzieren. Aber vielleicht geht es hier genau darum. Weniger Verpackungsmüll, weniger Einahmen mit der Verpackungslizenz. Da muss man den Begriff Verpackung ins Absurde ausdehnen um die Einnahmen stabil zu halten. Wie Weltfremd sind den hier die Richter gewesen? Da muss man sich wirklich Sorgen machen, wie die sowas in Zukunft weitergeht. Wo werden wir eines Tages landen?
cf
14.04.2025

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Wenn die Definition tatsächlich, wie geschrieben, "Transport von Einkäufen" ist, dann müsste ich mein Autokofferraum jetzt lizenzieren lassen - und meinen Lederrucksack, und meinen Fahrradkorb... Fehlt da etwas im Text, oder hat da ein Gericht mal wieder nicht bis zum Ende gedacht?
Ulrich Fux
16.04.2025
Das mit dem Lederrucksack könnte noch kommen, denn: Brillenetuis, manche auch aus Leder, VK nicht selten über 100€ gelten immer als Verpackung und müssen deshalb lizensiert werden. Unverständlich weil sie die Brille schützen und oft weit über 10 Jahre in dieser Funktion im Einsatz sind. Für mich eindeutig ein Produkt, muss aber als Verpackung lizenziert werden. Es geht nicht um große Beträge, dennoch komplett unverständlich.