Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich in der Regel mit Rechtsfragen von großer Bedeutung beschäftigen, zum Beispiel mit der Rechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 14.08.2023 - BVerwG 6 C 6.22) oder der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden kann. 

In dieser Woche stand allerdings eine lebensnahe Frage auf dem Verhandlungsplan: Darf das Gewicht von nicht verzehrbarer Wursthülle und Wurstclips beim Gewicht der Füllmenge mit berechnet werden? 

Umhüllung oder Verpackung?

Geklagt hatte ein Hersteller von Wurstwaren, der diese in Fertigverpackungen an Verbraucher:innen verkauft. Das Eichamt hatte dem Unternehmen untersagt, bei der Angabe der Nettogewichtsmenge die Hülle und die Verpackungsclips mitzurechnen. Das machte einen Unterschied von ca. 2,5 Gramm aus. Was eigentlich nach einer rechtlich einfachen Fragestellung klingt, musste nun allerdings in der höchsten Instanz entschieden werden. Denn nachdem das Unternehmen zwar vor dem Verwaltungsgericht Münster eine Niederlage einstecken musste, stimmte das Oberverwaltungsgericht wieder für den Kläger. Grund war eine EU-Richtlinie, die besagt, dass eine Umhüllung eines Produkts, anders als eine Verpackung, zum Nettogewicht hinzugerechnet werden kann und bei der Hülle und den Clips handele es sich um eine Umhüllung und nicht um eine Verpackung. 

BVerwG: Auch die Umhüllung ist eine Verpackung

Das Bundesverwaltungsgericht sah das allerdings anders, wie es in einer Pressemitteilung verkündete: Nach der Lebensmittelinformationsverordnung ist eindeutig geregelt, dass zur Nettofüllmenge nur das Lebensmittel an sich zählt. Kauft ein Kunde also 200 Gramm Wurst, soll er auch 200 Gramm Wurst erhalten und nicht 197,5 Gramm Wurst. Da es sich bei der Lebensmittelinformationsverordnung um eine spätere Spezialregelung handelt, geht diese vor, die alte Richtlinie ist hier nicht mehr anwendbar.

Kund:innen können sich somit darauf verlassen, dass in einer 200 Gramm Packung auch 200 Gramm enthalten sind und Händler:innen sollten darauf achten, die Gewichtsangaben korrekt auf der Verpackung anzugeben.

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