Die Werbung mit Heilsversprechen ist ein echtes Minenfeld: Wer gesundheitsbezogene Aussagen tätigt, ohne dass diese erwiesen wahr sind, riskiert eine Abmahnung. Etwas anders sieht es aber aus, wenn es um eine individuelle Heilungsgeschichte geht: So warb ein Heilpraktiker mit der Schmerzfreiheit eines Patienten. Dabei pries er allerdings nicht einen generellen Behandlungserfolg an, sondern stellte die individuelle Heilungsgeschichte eines Patienten in den Vordergrund.
„In der Werbeanzeige wird dennoch nicht der Eindruck erweckt, dass im Regelfall die dargestellte Behandlung einen Erfolg verspricht, weil er hinreichend deutlich macht, dass der Behandlungserfolg von der individuellen Indikation des Patienten abhängig ist und Herr (...) ausdrücklich herausstellt, dass der Beklagte ihm gerade kein Heilversprechen gegeben habe“, begründet das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.02.2025 - Az.: I-20 U 53/24) laut der Kanzlei Dr. Bahr das Urteil.
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