Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten – meist in Form von Abmahnungen – sind im E-Commerce an der Tagesordnung. Die meisten sind leider berechtigt; allerdings gibt es auch schwarze Schafe, die das System rechtsmissbräuchlich ausnutzen. Über einen Fall von Rechtsmissbrauch musste nun das Oberlandesgericht Frankfurt (Entscheidung vom 10.05.2024, Aktenzeichen: 6 W 41/24) entscheiden.
„Hör am besten gleich ganz auf, ok?!“
In dem Rechtsstreit ging es um Ärzte, die in dem Bereich der Penisvergrößerung tätig sind. Man war der Ansicht, dass der Konkurrent angeblicher Wettbewerbsverstöße beging. Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, wurde dem Konkurrenten aber erst einmal ritterlich ein Angebot unterbreitet: Stellt der Konkurrent die Bewerbung und Durchführung von Penisvergrößerungen ein, werden die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche nicht weiter durchgesetzt. Außerdem bot man noch an, dass man dem Konkurrenten für 2.000 Euro Patienten, die an einer Penisvergrößerung interessiert sind, vermitteln könne. Eine außergerichtliche Einigung kam aber nicht zustande, sodass die Ärzte einen Eilantrag bei Gericht einreichten.
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