Lindt vs. Aldi: Gericht verbietet Lindor-Nachahmungen

Veröffentlicht: 03.01.2025
imgAktualisierung: 03.01.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
03.01.2025
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Eine rote Lindor-Praline der Marke Lindt
nenovbrothers / Depositphotos.com
Lindt hat erfolgreich gegen Aldi geklagt und die Entfernung von Schokoladenkugeln der Eigenmarke Moser Roth erwirkt.


Lindt & Sprüngli, die Schweizer Schokoladen-Ikone, hat im Streit gegen Aldi gewonnen. Der Grund? Die Moser-Roth-Schokoladenkugeln der Aldi-Eigenmarke sollen zu sehr an die berühmten Lindor-Kugeln erinnern. Das Handelsgericht des Schweizer Kantons Aargau entschied: Diese Nachahmung geht zu weit – Aldi darf die Produkte in der Schweiz vorerst nicht mehr verkaufen.

Rotes Glanzpapier und zartschmelzende Schokokugeln – wer hat da auch ein Déjà-vu?

Für Lindt geht es um mehr als Schokolade: Die Lindor-Kugeln sind ein Prestigeprodukt mit einem jährlichen Umsatz von rund 45 Millionen Franken (umgerechnet rund 48 Millionen Euro) allein in der Schweiz. Aldi hatte jedoch ähnliche Kugeln in auffälligen roten und blauen Verpackungen auf den Markt gebracht, was das Gericht als „unnötige Anlehnung“ bewertete.

Die Folge? Ein vorläufiger Verkaufsstopp, Werbeverbot und ein drohendes Hauptverfahren mit potenziellen Schadensersatzforderungen. Aldi argumentiert zwar, die Designs seien eigenständig und branchenüblich, doch die betroffenen Produkte verschwanden schnell aus den Regalen.

Für Aldi dürfte das Urteil nicht nur juristische Konsequenzen haben. Das Markenimage des Discounters könnte leiden, denn der Fall macht Schlagzeilen. Auch die Kunden, die sich auf eine günstige Alternative zu den preisintensiven Schokokugeln freuten, schauen in die Röhre.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.01.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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