Der österreichische Handelsverband hat eine Beschwerde gegen Temu wegen unlauteren Wettbewerbs (UWB) bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht. „Wir wenden uns mit einer Wettbewerbsbeschwerde an die BWB, um durchzusetzen, dass Temu unlautere Praktiken abstellen muss, die den Menschen und Betrieben im Land schaden. Alleine in den letzten Wochen haben wir unzählige Verstöße von Temu gegen das UWG nachgewiesen und glasklar dokumentiert“, so Rainer Will, Geschäfts- und Beschwerdeführer beim Handelsverband.
Fairer Wettbewerb funktioniere nur, wenn sich alle an die Regeln halten und Fehlverhalten auch sanktioniert werde. Nach Ansicht des österreichischen Handelsverbands habe Temu Gesetze gebrochen, so Fashion United. In Österreich, wie auch in Deutschland, wird vor allem moniert, dass bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden müssen. Das mache Temu sich mit seinen Billigpreisen und gesplitteten Paketen zunutze.
Falschbehauptungen von Temu?
Nicht nur die Versandpraxis wird vom Handelsverband kritisiert, sondern auch der Umgang von Temu mit der Kundschaft. Mit falschen Behauptungen zu zeitlich begrenzter Verfügbarkeit werden Kund:innen dem Handelsverband zufolge zum Kauf verleitet. Das ist gemäß UWG in Österreich unlauter. Mit zahlreichen Screenshots beweist der Handelsverband seine Vorwürfe.
Aufgrund unlauterer Konkurrenz aus dem Nicht-EU-Ausland seien Unternehmen und Arbeitsplätze in Österreich gefährdet, erklärt Rainer Will. „Dagegen müssen wir auch rechtlich mit allen Mitteln vorgehen, um Schaden für die Betriebe und in weiterer Folge für die Menschen in unserem Land abzuwenden.“
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