Im E-Commerce lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke – von fehlerhaften Produktkennzeichnungen bis hin zu Verstößen gegen Verbraucherrechte. Eine häufige Konsequenz solcher Verstöße ist die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses Dokument soll zukünftige Rechtsverletzungen verhindern und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. In diesen FAQ erfährst du, was eine Unterlassungserklärung im E-Commerce bedeutet, wann sie notwendig wird, wer sie fordern kann und wie man im Ernstfall richtig reagiert.
Allgemeines zur Unterlassungserklärung
Was ist eine Unterlassungserklärung im E-Commerce?
Eine Unterlassungserklärung ist eine verbindliche Zusage, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden und wird meist im Rahmen einer Abmahnung gefordert.
Wann ist eine Unterlassungserklärung notwendig?
Eine Unterlassungserklärung wird notwendig, wenn ein Online-Händler gegen Wettbewerbsregeln, Verbraucherrechte oder Kennzeichnungspflichten verstößt. Um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann die Erklärung außergerichtlich abgegeben werden.
Wer darf eine Unterlassungserklärung verlangen?
Folgende Stellen können eine Unterlassungserklärung fordern:
- Mitbewerber
- Wettbewerbsverbände
- Industrie- und Handelskammern
- Qualifizierte Verbraucherverbände
Was passiert bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung?
Wird gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, fällt eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe an. Diese kann erheblich sein und ist oft fünfstellig. Wiederholte Verstöße erhöhen das Risiko weiterer gerichtlicher Schritte.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe, falls der Verstoß wiederholt wird. Die Strafbewehrung soll die Ernsthaftigkeit der Erklärung unterstreichen und zukünftige Verstöße verhindern.
Wie sollte man auf eine Abmahnung und Unterlassungserklärung reagieren?
Empfohlene Schritte:
- Keine unüberlegte Unterschrift leisten
- Abmahnung rechtlich prüfen lassen
- Gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
- Fristen beachten, um gerichtliche Schritte zu vermeiden
Vertragsstrafen
Wie hoch ist die Vertragsstrafe bei Verstößen im E-Commerce?
Die Höhe der Vertragsstrafe wird individuell festgelegt und orientiert sich an:
- Schwere und Art des Verstoßes
- Marktstellung der Parteien
- Umsatzrelevanz der Handlung
Üblich sind Strafen zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro, können aber auch höher ausfallen.
Muss die Vertragsstrafe immer eindeutig in der Unterlassungserklärung festgehalten werden?
Ja, die Vertragsstrafe muss eindeutig geregelt sein. Ohne klare Vereinbarung einer Strafe ist die Unterlassungserklärung rechtlich nicht wirksam, da die Wiederholungsgefahr nicht ausreichend beseitigt wird. Die Höhe kann konkret beziffert oder durch eine sogenannte „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen“ (§ 315 BGB) bestimmt werden.
Unterlassungserklärungen kündigen
Kann eine Unterlassungserklärung gekündigt werden?
Ja, eine Unterlassungserklärung kann in Ausnahmefällen gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass das Interesse an der ursprünglichen Unterlassung entfällt, etwa durch Gesetzesänderungen oder geänderte Marktverhältnisse. Die Kündigung muss ausdrücklich erklärt werden und ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Kann eine Unterlassungserklärung wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt werden?
Ja, eine Unterlassungserklärung kann gekündigt werden, wenn sich später herausstellt, dass die zugrunde liegende Abmahnung rechtsmissbräuchlich war. Eine automatische Unwirksamkeit tritt nicht ein.
Wann ist eine Unterlassungserklärung unwirksam oder missbräuchlich?
Eine Unterlassungserklärung bzw. eine Abmahnung ist unwirksam oder missbräuchlich, wenn:
- Keine echte Wettbewerbsverletzung vorliegt
- Hauptzweck die Erzielung von Gebühren ist
- Der Anspruchsteller nicht klagebefugt ist
In solchen Fällen kann die Unterlassungserklärung zurückgewiesen werden.
Keine Unterlassungserklärung abgeben
Was passiert, wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wird?
Wird eine Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, kann der Abmahner gerichtliche Schritte einleiten. Typischerweise folgt dann eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung, wodurch zusätzliche hohe Gerichts- und Anwaltskosten entstehen können.
Kann es taktisch sinnvoll sein, eine Unterlassungserklärung nicht abzugeben?
Ja, in bestimmten Fällen kann es taktisch sinnvoll sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Das ist beispielsweise dann ratsam, wenn man nicht versprechen kann, dass der Verstoß nicht wieder passieren wird.
Zum Beispiel: Auf Amazon haftet man für Angebote, an die man sich lediglich angehangen hat und auf die man keinen inhaltlichen Einfluss hat, mit. Hier besteht natürlich das Risiko, gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen. Es kann hier also im Einzelfall sinnvoll sein, eine Klage zu riskieren. Verstößt man dann gegen das Urteil oder die einstweilige Verfügung, droht ein Ordnungsgeld, welches aber erst durch den Gegner beantragt werden muss. Das Ordnungsgeld wird dann wieder durch ein Gericht festgelegt und landet in der Staatskasse.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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