Welche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Existenzgründer brauchen

Veröffentlicht: 08.11.2011 | Geschrieben von: Daniel Platz | Letzte Aktualisierung: 08.11.2011

Eine Berufshaftpflicht steht bei vielen Gründern im Pflichtenheft. Sie hat eine ähnliche Aufgabe wie eine private Haftpflichtversicherung und springt ein, wenn der Unternehmer oder einer seiner Mitarbeiter einen Personen- oder Sachschaden verursacht. Bei vielen Policen der beruflichen Haftpflichtversicherung werden sinnvollerweise auch Vermögensschäden mit abgedeckt. Das sind Schäden, die sich weder auf eine Sache noch eine Person beziehen, sondern ausschließlich auf das finanzielle Vermögen einer Person oder eines anderen Unternehmens. Die entsprechenden Deckungssummen in einer solchen Berufshaftpflichtversicherung ähneln dabei häufig denen einer reinen Vermögensschadenshaftpflicht. Wozu also gibt es dann separate Policen für Vermögensschäden?

Nicht jeder Vermögensschaden ist „echt"

Die Antwort liegt in der Ursache des finanziellen Schadens und damit erklärt sich auch, warum ein Existenzgründer beide Versicherungsformen gleichzeitig benötigen kann. In einer Berufshaftpflicht mit entsprechendem Zusatz sind nur sogenannte unechte Vermögensschäden abgesichert, also finanzielle Einbußen, die sich aus vorangegangenen Personen- und Sachschäden ergeben. Direkt verursachte, sogenannte echte Schäden, am Vermögen anderer sind nicht abgedeckt – eine separate Absicherung ist nötig.

Deutlich wird es am Beispiel: Ein Jungunternehmer stößt im Büro eines Geschäftspartners ein Regal um und einer der drei Mitarbeiter erleidet dabei eine Gehirnerschütterung. Hier springt die Berufshaftpflicht ein und reguliert Personen- und Sachschaden. Fällt der verletzte Mitarbeiter länger aus und das Unternehmen erleidet Gewinneinbußen, dann greift der zusätzliche Schutz gegen (unechte) Vermögensschäden.

Einen echten Vermögensschaden dagegen verursacht z.B. ein Unternehmer, der gegen gesetzliche Schutzrechte oder gegen das Urhebergesetz verstößt. Oder der durch eine versehentlich falsche Aussage im Firmenblog einem anderen Unternehmen einen deutlichen Image-Schaden inklusive Umsatzverlust beschert. Auch in beratenden Berufen können Fehler für den Kunden teuer werden – das betrifft z.B. Anwälte, Werbeagenturen oder Übersetzer. Für diese und andere Bereiche gibt es daher speziell abgestimmte Versicherungsverträge.

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