Bundesrat verschärft Wettbewerbsrecht für StartUp-Übernahmen

Veröffentlicht: 04.04.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 04.04.2017

Der Bundesrat will das Wettbewerbsrecht für Übernahmen von StartUps durch große Technologiekonzerne verschärfen. Eine entsprechende Gesetzesreform ist auf dem Weg.

Vertragsabschluss

© Atstock Productions / Shutterstock.com

Eine Übernahme wie die von Whatsapp durch Facebook soll künftig, zumindest in Deutschland, nicht mehr so einfach umzusetzen sein. Der Bundesrat hat sich für eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts für StartUp-Übernahmen ausgesprochen. Die geplante Reform des Kartellrechts soll sich mit Übernahmen von StartUps, die zwar noch wenig Umsatz generieren, aber hoch bewertet werden, auseinandersetzen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) will laut t3n „das Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter“ machen.

400-Millionen-Grenze

Konkret hat der Bundesrat am vergangenen Freitag eine weitere Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) befürwortet, dass sich speziell mit der Übernahme von StartUps durch große Internet-Unternehmen wie Amazon, Facebook und Google beschäftigt. Die Reform wurde vom Bundestag bereits Anfang März beschlossen. Das Bundeskartellamt soll demnach Fusionen zwischen Konzernen und kleinen Unternehmen prüfen, die sich in einem Kaufpreis von über 400 Millionen bewegen.

Das Kartellamt soll künftig mitreden können, um umstrittene Übernahmen – wie der angesprochene Fall Whatsapp – möglicherweise verhindern zu können. Zudem soll mit der Reform die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen durch Verbraucher oder Drittunternehmen verbessert werden. Diese sollen ihre Ansprüche effektiver durchsetzen können, wenn der Schaden durch einen Kartellverstoß erlitten wurde.

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