Bundesregierung: KfW-Tochter für Finanzierung von StartUps geplant

Veröffentlicht: 12.06.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 12.06.2017

Anfang 2018 soll eine Beteiligungsgesellschaft als KfW-Tochter gegründet werden, die die Finanzierung von StartUps ankurbeln könnte. Dies geht aus einem Bericht der KfW, des Wirtschafts- und des Finanzministeriums hervor.

StartUp

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Im März forderte der Bundestag die Regierungskoalition auf, das KfW-Engagement im Bereich der StartUp-Finanzierung auszuweiten, hatte diese doch eine bessere Förderung von Gründern versprochen. Nach Spiegel-Informationen scheint es nun konkret zu werden: Wie aus einem Bericht der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), des Wirtschafts- und des Finanzministeriums an den Bundestag hervorgeht, soll Anfang kommenden Jahres eine Beteiligungsgesellschaft zur Förderung von StartUps gegründet werden. Diese soll eine hundertprozentige Tochter der KfW werden.

Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro

Die neue Gesellschaft soll eine „dauerhafte, organisatorisch eigenständige Struktur für die Beteiligungsfinanzierung“ etablieren. Zum Einsatz könnte sie vor allem in der Wachstumsphase nach einer Neugründung kommen, hier gebe es zu wenig Wagniskapital. Vorrangig soll sich die künftige KfW-Tochter um Investitionen in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds kümmern, denn hier bestehe dem Bericht zufolge eine jährliche Finanzierungslücke von etwa 500 bis 600 Millionen Euro. Die KfW plant nun, ihre jährlichen Wagniskapitalzusagen bis 2020 auf 200 Millionen Euro zu verdoppeln. So würden über 10 Jahre lang rund 2 Milliarden Euro verfügbar werden.

Die neue Beteiligungsgesellschaft wird als Finanzunternehmen eingestuft und soll durch die Risikosteuerung der KfW und einen eigenen Aufsichtsrat überwacht werden, der Beteiligungen über 12,5 Millionen Euro genehmigen muss. Den operativen Start erwartet man erst für Mitte 2018, da der Verwaltungsrat der KfW noch seine Zustimmung erteilen und rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Man hatte seitens der KfW auch geprüft, die Wagniskapitalgesellschaft komplett auszulagern, eine Tochtergesellschaft biete aber „hohe Flexibilität bei gleichzeitig angemessener Steuerbarkeit der Tochter“. Außerdem biete eine Tochtergesellschaft „die Sichtbarkeit des Engagements der Öffentlichen Hand“ und sei marktgängiger.

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