Uber per einstweiliger Verfügung in Berlin verboten

Veröffentlicht: 17.04.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 17.04.2014

Uber will den europäischen Markt erobern, wird aber von den Taxiunternehmen ausgebremst. In Brüssel wurde der neue Service aus den USA bereits verboten, nun konnte auch in Berlin eine einstweiliger Verfügung gegen Uber erwirkt werden.

Taxi-Schild 

(Bildquelle Taxi-Schild: Andresr via Shutterstock)

Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Berlin den US-Limousinendienst Uber gestoppt. So wurde dem Unternehmen untersagt, „im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App UBER taxenähnlichen Verkehr zu betreiben“, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Die Verfügung war vom Berliner Taxiunternehmer und Vorsitzenden der Berliner Taxivereinigung Richard Leipold beantragt worden, da Uber seiner Ansicht nach „einen illegalen Taxiverkehr mit Mietwagen“ betreibe.

Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

Das Landgericht Berlin begründete die einstweilige Verfügung mit einem Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Demnach handele es sich bei Limousinenfahrern um Mietwagenunternehmer, die nach Erledigung eines Fahrauftrages immer an ihren Betriebssitz zurückkehren müssen. Die Berliner Taxivereinigung hatte diesen Punkt zum Kern ihres Antrags gemacht: Die Uber Limousinen „halten sich taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können“, so die Taxivereinigung.

Auch die neue App „UberPop“ wird bereits von den Taxiverbänden kritisiert. Hier können sich Privatpersonen als Fahrer anbieten – in den Augen der Verbände ein weiterer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. „Egal ob man es Trinkgeld nennt oder anders – wenn gegen ein Entgelt befördert wird, braucht es eine Konzession“, so Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin-Bradenburg in der Berliner Zeitung. „Wer für einen solchen Dienst fährt, bewegt sich auf dünnem Eis.“

Übergriffe von Taxifahrern

Uber ist seit seinem Europa-Start das Ziel von Taxiverbänden und auch –fahrern: In Belgien wurde der Dienst per Gerichtsbeschluss verboten. EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes bezeichnete dies als „verrückte Entscheidung“ und sprach dem Unternehmen ihre Unterstützung zu. Das Verbot schütze in ihren Augen lediglich das Taxi-Kartell und behindere eine Innovation. Auch in Frankreich zeigen die Taxiunternehmen ihren Unmut – hier waren die Wagen von Uber-Fahrer von wütenden Taxifahrern angegriffen worden. Grund dürften wohl die niedrigeren Preise sein: Im Vergleich zu Taxiunternehmen sollen die Uber-Fahrten um bis zu 20 Prozent günstiger ausfallen.

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