Verstöße gegen die DSGVO beschäftigen weiterhin den Online-Handel. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Fälle, in denen Händler bzw. Branchenplayer gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben: Allein Google wurde im Januar von Datenschützern in Frankreich zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Dollar verdonnert.
Nun muss sich offenbar auch die Online-Bank N26 wegen entsprechender Verstöße verantworten. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde das Berliner Unternehmen mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro belegt. Hierzulande sei dies eine der höchsten DSGVO-Strafen, die bislang verhängt wurden.
N26: Kritik an „schwarzer Liste“ für ehemalige Kunden
Die Berliner Datenschutzbeauftragte selbst habe den Namen des betroffenen Unternehmens nicht direkt genannt, sondern lediglich mitgeteilt, dass ein entsprechendes Bußgeld gegen „eine Bank“ verhängt worden sei, da diese „die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden“ vorgenommen habe. Laut dem Tagesspiegel-Ressort „Background Digitalisierung & KI“ handele es sich allerdings bei eben jener Bank um N26.
Grund für die Strafzahlung sei eine „schwarze Liste“, welche die Bank geführt habe und auf der Daten über ehemalige Kunden gespeichert worden seien. Ein solches Vorgehen sei allerdings nur bei Kunden zulässig, die unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen, heißt es weiter. Kunden auf der schwarzen Liste sei es demnach nicht möglich gewesen, neue Konten zu eröffnen. Mittlerweile habe man die Maßnahme allerdings insofern abgeändert, als „dass sich jetzt ehemalige Kunden, die nicht geldwäscheverdächtig sind, neu anmelden können“.
Bafin rügt N26
In dieser Woche gab es bereits Berichte, nach denen die Finanzaufsicht Bafin einige weitreichende Mängel bei N26 festgestellt hatte – diese sollen vor allem Vorkehrungen gegen Geldwäsche sowie die Finanzierung von Terrorismus betroffen haben. Die Mängel nahm die Bafin zum Anlass, N26 öffentlich aufzufordern, Nachbesserungen in Angriff zu nehmen.
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