Erst wollte er TikTok verbieten und scheiterte und nun versucht es Donald Trump noch einmal, bevor er das Weiße Haus verlassen muss: Trump will insgesamt acht Apps aus China in den USA verbieten, darunter die großen Bezahl-Apps Alipay und WeChat Pay. Per Erlass untersagte Trump am Dienstag Geschäfte mit den Apps, mit der Begründung, dass sie für Spionagezwecke missbraucht werden könnten. Man sehe in den Apps eine Gefahr für die „nationale Sicherheit“, da Nutzerdaten an die chinesische Regierung weitergeleitet werden könnten, so der Spiegel.
Allerdings: Die Trump-Administration wird nicht final über ein Verbot entscheiden. In Kraft tritt es erst nach einem Aufschub von 45 Tagen – und dann ist bereits der neue US-Präsident Joe Biden im Amt. Ob Biden den Trump-Plan vollendet, ist fraglich. Ein Regierungsmitarbeiter erklärte, dass das Verbot nicht mit der künftigen Biden-Regierung abgesprochen sei. Neben Alipay und WeChat Pay sind die Scan-Anwendung CamScanner, der Chatdienst Tencent QQ, die Video-App VMate und die Bürosoftware WPS Office von dem möglichen Verbot betroffen.
USA vermuten russische Angreifer hinter SolarWinds-Hack
Schon vor Wochen wurde bekannt, dass Hacker zahlreiche US-Behörden und Unternehmen angegriffen haben. In einer gemeinsamen Erklärungen teilten u.a. das FBI und die NSA mit, dass der Angriff nach wie vor andauere, so Heise. Die Ermittler haben offenbar weitere Indizien dafür gefunden, dass der sogenannte SolarWinds-Hack von russischen Hackern ausgehe. Über die SolarWinds-Wartungssoftware haben sich die Hacker wohl Zugang zu den Datennetzen verschafft. Mit den neuen Erkenntnissen widerlegen die Behörden Donald Trump, der den Angriff auf China schieben wollte.
WhatsApp-Vorschriften für Berliner Polizei
Die Berliner Polizei hat eine „Mitarbeiterinformation zur Nutzung privater Messenger-Dienste“ herausgegeben und darin das Verhalten der Kollegen in privaten Chats und Chatgruppen angemahnt. „Problematische bzw. potentiell respektlose Äußerungen“ könnten zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen und sogar strafbar sein, selbst wenn sie scherzhaft gemeint seien. Chatverläufe könnten zudem leicht an die Öffentlichkeit gelangen, „was sowohl das Ansehen Einzelner als auch das der gesamten Polizei Berlin schädigen kann“. Über die Rundmail vom 29. Dezember berichtete zuerst der Tagesspiegel.
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