Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat es offenbar auf die Facebook-Präsenzen von Bundesregierung und Bundesbehörden abgesehen. In einem Rundschreiben fordert er die handelnden Personen auf, die Fanpages abzuschalten, sofern Facebook keine datenschutzrechtlichen Zugeständnisse macht. Kelber zufolge sei „ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich“. Das hatte er bereits im Mai 2019 moniert, so der Spiegel.
Er sagte damals, dass Facebook die Praxis der Datenverarbeitung ändern müsse, bislang ist dies allerdings nicht in ausreichendem Maße geschehen. Facebook hatte zwar ein „Addendum“ nachgereicht, dieses sei allerdings nicht ausreichend. Gegenüber dem Spiegel bestätigte ein Sprecher der Bundesregierung, dass man „die mitgeteilten Einschätzungen und Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen“ habe und diese prüfen werde. Wann es an dieser Stelle aber zu einer Reaktion kommen wird, ist offen.
Kelber will notfalls zu Zwangsmaßnahmen greifen
Ulrich Kelber empfiehlt den Bundesbehörden, ihre Facebook-Seiten bis Ende des Jahres abzuschalten. Geschieht dies nicht, wolle er ab Januar 2022 „im Rahmen seiner Zuständigkeit“ zu Zwangsmaßnahmen greifen. Unter „Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ wollte Kelber zunächst von Maßnahmen absehen, auch um der Bundesregierung noch zu ermöglichen, via Facebook Wahlkampf betreiben zu können. Er sei sich der großen Bedeutung von Facebook bewusst.
Denn ein Abschalten der jeweiligen Präsenzen würde mit einem erheblichen Reichweite-Verlust einhergehen. Die Fanpage der Bundesregierung hat 870.000 Facebook-Fans und über eine Million Abonnenten. Das Gesundheitsministerium hat 391.000 Fans, das Auswärtige Amt immer noch 305.000. Hat eine Institution keine Seite auf Facebook, verlinkt das soziale Netzwerk diese als Ort. Die Ministerien könnten dann keine eigenen Botschaften posten.
Interessante Randnotiz: Die Datenschutzbehörde hat aktuell eigene gravierende IT-Probleme. Bei der Neugestaltung der Homepage habe es einen Fehler gegeben, der dafür gesorgt hat, dass eingereichte Datenschutzbeschwerden in einem falsch konfigurierten Spamfilter gelandet sind und gelöscht wurden. Bürger, die zwischen dem 9. und 18. Januar eine Beschwerde über die Homepage eingereicht haben, werden daher angehalten, diese nochmals einzureichen.
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