Telemedizin, autonome Mobilität, Industrie 4.0 und ganz generell das Thema künstliche Intelligenz (KI) sind digitale Innovationsbereiche, die ausführlich getestet werden müssen: in sogenannten Real-Laboren. Das ist in Deutschland bislang nur eingeschränkt möglich, von StartUps und Tech-Unternehmen werden rechtlichen Rahmenbedingungen als zu starr und zu komplex wahrgenommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun einen Konzeptvorschlag für ein Real-Labore-Gesetz vorgelegt, um genau an diesen Stellschrauben anzusetzen.
„Mit Real-Laboren können Unternehmen Zukunftstechnologien schon heute in die Anwendung bringen. Experimentierklauseln in Gesetzen und Verordnungen machen es dazu möglich, für die Erprobung von allgemeinen Vorgaben abzuweichen“, so Thomas Jarzombek, Beauftragter für Digitale Wirtschaft im Wirtschaftsministerium. Bislang gebe es zu wenige solcher Klauseln. Es müssten klare Perspektiven dafür geschaffen werden, „wie Unternehmen ihre Innovationen nach einem erfolgreichen Real-Labor nahtlos in den Regelbetrieb überführen und skalieren können“.
Übergreifende Standards für Real-Labore
Zudem brauche es einen One-Stop-Shop für Real-Labore, „eine zentrale Kontaktstelle, die Unternehmen berät, Verbindungen zu Behörden herstellt und Vorschläge für neue Real-Labore sammelt“, führt Jarzombek weiter aus. Der Gesetzgeber müsse lernen, „Gesetze so weiterzuentwickeln, dass Zukunft in Deutschland nicht nur gedacht, sondern auch gemacht wird“.
Das Konzept hat drei Schwerpunkte. Zunächst brauche es übergreifende Standards für Real-Labore, die attraktive Bedingungen bieten. Das solle für Transparenz, Flexibilität und klare Regeln sorgen, an denen sich alle orientieren können. Außerdem soll es klare Perspektiven für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb geben, um Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
Das neue Gesetz soll, zweitens, neue Real-Labore in konkreten digitalen Innovationsbereichen ermöglichen. Als potenzielle Anwendungsfälle sieht das BMWi hier etwa datengetriebene KI-Anwendungen im Bereich moderner Mobilität oder Industrie 4.0, innovative digitale Identifizierungsverfahren (z.B. für den digitalen Führerschein) sowie digitale Rechtsdienstleistungen und -verfahren. Und drittens wolle man bestehende Experimentierklauseln überprüfen und diese bei Bedarf überarbeiten.
Zunächst handelt es sich nur um einen Konzeptvorschlag. Ein mögliches Real-Labore-Gesetz wird also noch etwas Zeit brauchen.
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