Wer sowohl einen Facebook- als auch einen Instagram-Account hat, musste bislang davon ausgehen, dass beide Dienste aus dem Hause Meta ganz automatisch untereinander Daten austauschen. Jetzt informiert Meta über Möglichkeiten, wie Nutzer:innen den Datenaustausch zwischen den Programmen verwalten können.
In den kommenden Wochen werde Meta demnach Benachrichtigungen versenden, die abfragen, ob man den Informationsaustausch zwischen Instagram und Facebook gewähren will ober nicht, heißt es im Blog-Beitrag des Social-Media-Konzerns. Wer also die Konten bereits verknüpft hatte, kann sich jetzt entscheiden, beides getrennt zu verwalten oder aber diese Verbindung beizubehalten. Bei getrennten Konten soll es dann keinen Datenaustausch mehr zwischen den Diensten geben.
Verwaltungsoptionen auch für weitere Facebook-Dienste
Darüber hinaus ist auch die Verknüpfung des Facebook-Messengers mit dem Facebook-Konto künftig optional. Man kann nun ein eigenständiges Messenger-Konto erstellen und die Kernfunktionen des Dienstes wie Privatnachrichten, Chats oder Sprach- und Videoanrufe verwenden. Ähnlich wird es auch bei den Angeboten für die Kleinanzeigen-Sparte, Facebook Marketplace, und den Gaming-Dienst geregelt.
Meta reagiert auf Digital Markets Act
Grund für die Neuerung bei Meta ist der Digital Markets Act (DMA). Die EU-Verordnung verpflichtet den Konzern unter anderem dazu, entsprechende Auswahlmöglichkeiten bereitzuhalten. Meta hat die Funktion für Nutzer:innen in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz angekündigt.
Bereits im November hatte Meta zudem – infolge einer Aufforderung der EU-Datenschutzbeauftragten – eine Möglichkeit zur werbefreien Nutzung der Dienste geschaffen. In dieser Abo-Variante werden dann auch keine Daten von Nutzer:innen zu Werbezwecken gespeichert. In der kostenfreien Variante ist das aber weiterhin der Fall.
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