Einst wurde der Online-Handel als ultimativer Gewinnbringer gesehen. Aktuell verfluchen einige Online-Händler:innen aber vermutlich den Tag, an dem sie einen Fuß ins Netz gesetzt haben. Produktsicherheitsverordnung, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, E-Rechnungspflicht: Eine wahre Flut an Verordnungen rollt gerade auf die Digitalbranche zu.
Einen kleinen Wellenbrecher können Fördermittel darstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem go-digital-Programm bereits seit 2021 kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Hierunter können beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit der E-Rechnung oder auch der kommenden Pflicht zu Barrierefreiheit fallen.
Was wird gefördert?
Auf Basis der Förderrichtlinie „go-digital“ unterstützt das BMWK kleine und mittelständische Unternehmen bei Projekten in fünf Teilbereichen.
- Digitalisierungsstrategien
- IT-Sicherheit
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Datenkompetenz
- Digitale Markterschließung
Konkret förderfähig sind dabei sowohl Umsetzung als auch Beratungsleistungen mit dem Ziel der Umsetzung in diesen Bereichen. Neben der Gestaltung einer barrierefreien Website sind mögliche Förderprojekte auch die Anbindung an neue ERP- oder Warenwirtschaftssysteme, um bestehende Prozesse zu optimieren.
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laut unserem Kenntnisstand können auch Kleingewerbe gefördert werden. Die Beratungsfirmen rechnen ihre Leistung mit dem Förderprogramm ab, Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Gruß, die Redaktion
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