Google hat einen Transparenzbericht zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorgelegt. Aus dem Bericht gehen die genauen Zahlen der Löschanträge und der entfernten URLs hervor. In Deutschland wurde rund jedem zweiten Löschantrag stattgegeben.
(Bildquelle Datenlöschung: bahri altay via Shutterstock)
498.737 – das ist die Anzahl der URLs, die Google seit dem 29. Mai 2014 überprüft hat, 146.357 Löschanträge gingen aus Europa bei dem Unternehmen ein. Google hat laut Transparenzbericht 41,8 Prozent der knapp eine halbe Millionen URLs entfernt.
Deutschland gehört zu den Ländern, aus denen die meisten Löschanträge stammen: 25.206 mal beantragten Bundesbürger die Löschung von personenbezogenen URLs aus dem Index der Suchmaschine. Insgesamt prüfte Google aufgrund dieser Anträge 88.973 Links, von denen 53 Prozent schließlich entfernt wurden.
Nur die Franzosen stellten mehr Löschanträge
Nur die Franzosen machten von dem „Recht auf Vergessen“ häufiger Gebrauch: 29.104 Anträge gingen aus Frankreich bei Google ein, auch hier entfernte das Unternehmen rund die Hälfte der betroffenen URLs. In anderen Ländern wie etwa Großbritannien oder Spanien lag der Anteil der entfernten Links bei gut einem Drittel.
Mit dem „Recht auf Vergessen“ können Personen beantragen, dass personenbezogene Links aus dem Index der Suchmaschine entfernt werden. Die Löschung erfolgt nach gründlicher Überprüfung des entsprechenden Falles und der zugehörigen Links. Geklagt hatte ein Mann, der in einem 16 Jahre alten Zeitungsartikel als Eigentümer einer gepfändeten Immobilie genannt wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte der Klage stattgegeben und somit das „Recht auf Vergessen“ bestätigt.
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