Mit den Google Updates Penguin und Panda kamen auch die Google Penalties. Die Abstrafungen können für erhebliche Einbußen bei der Sichtbarkeit es Webshops in den Suchergebnissen bei Google führen. Welche Auswirkungen kann eine Penalty haben? Und was kann man als Shopbetreiber dagegen tun?
(Bildquelle Penalty: Brian A Jackson via Shutterstock)
Abstrafungen seitens Google gibt es schon lange. Spätestens seit dem selbst BMW für mehrere Wochen aus dem Google Index verbannt wurde, weiß man, dass man es sich als Seitenbetreiber nicht mit Google verscherzen sollte. Doch worum handelt es sich bei den Abstrafungen genau? Grundlegend ist festzuhalten, dass Google Abstrafungen gegen Websites ausspricht, die gegen die Richtlinien für Webmaster verstoßen. Dabei ist zwischen algorithmischen und manuellen Abstrafungen zu unterscheiden. Erstere werden auch als Google Updates bezeichnet, welche von Google ca. 500 – 600 pro Jahr ausgerollt werden.
Die 3 großen Google Updates
Seit 2011 gibt man den großen Algorithmus-Updates Namen von Tieren. Rollte Google in 2011 noch vergleichsweise wenige Updates aus, vervielfachte sich 2012 die Anzahl der Updates - sehr zum Leidwesen vieler Shopbetreiber. Die großen drei Google Updates tragen die Namen Panda, Penguin und Hummingbird (Kolibri), wobei jedes Tier für einen eigenen „Fachbereich“ steht.
So sind die Ziele der Panda-Updates die Identifizierung von minderwertigem Content. Hochwertige Inhalte werden im Gegenzug positiv bewertet. Betroffen waren vor allem sogenannte Content-Farmen, Preissuchmaschinen, einige Preisvergleichsseiten und natürlich auch Seiten mit kopiertem Inhalt.
Die Penguin-Updates zielen dagegen vor allem auf die Eindämmung des sogenannten „Webspams“ ab, also unerlaubten Backlink-Spam. Zum Opfer gefallen sind Seiten, die folgende Punkte aufwiesen:
- unnatürlicher Linkaufbau, bzw. minderwertige Backlinks,
- überoptimierte Linktexte,
- unnatürliche Verteilung der Linktexte,
- Keyword-Anreicherungen,
- Cloaking (versteckte Inhalte für Suchmaschinen),
- überoptimierte Seiteninhalte;
Das Hummingbird-Update ist für ein verbessertes Verständnis von Textinhalten und damit zur Verbesserung der semantischen Suche zuständig. Neben den genannten Updates gibt es zudem noch das Pirate Update. Dies dient der Abstrafung von Seiten mit urheberrechtlich geschütztem Material und wurde zuletzt im Oktober 2014 ausgerollt.
Im Unterschied zu den manuellen Penalties sind die algorithmischen keine Abstrafungen im eigentlichen Sinne, sondern nur Zugriffsveränderungen durch geänderte Bewertungskriterien. So kann es auch passieren, dass man als Seitenbetreiber in ein Update rutscht, obwohl man per se keine unlauteren Mittel angewendet hat.
Manuelle Abstrafungen sind hingegen händische Eingriffe eines Google Redakteurs bei deutlichen Verstößen gegen die Webmaster Richtlinien (Backlink-Spam, Black-Hat-SEO, u.a.). Bei diesen hat der betroffene Webmaster allerdings die Möglichkeit, einen „Reconsideration Request“ zu stellen. Damit kann im Erfolgsfall der Penalty nach erfolgter Beseitigung der beanstandeten Maßnahmen und nach Bearbeitung des Requests zurückgenommen werden. Ganz im Gegensatz zur algorithmischen Abstrafung: Hier hat man als Website-Betreiber keinerlei Möglichkeit, Google über die Beseitigung der Verstöße zu informieren. Die Zurücknahme des Filters kann erst durch das nächste Update erfolgen.
Auswirkungen auf Shopbetreiber
Die Auswirkungen auf Shopbetreiber können zuweilen verheerend sein:
- (drastischer) Abfall der Sichtbarkeit,
- Seite wird nicht mehr als relevant erachtet,
- ehemalige Top-Platzierungen sind verschwunden,
- generelles Abrutschen der eigenen Keywords im Ranking,
- Traffic-Einbruch,
… und damit auch Einbruch der Conversion.
Neben dem ersten prominenten Opfer von Google (2006: BMW) gab es zahlreiche weitere Branchen, die von Google Abstrafungen betroffen waren. Unter anderen bekamen Linknetzwerke wie Rankseller und Teliad, HRS.de und Expedia.com aus der Tourismusbranche, Jobbörsen wie Indeed.de, Unternehmen aus der Kreditbranche und Preisvergleichsportale Penalties.
Abstrafungen frühzeitig erkennen – aber wie?
Das beste Mittel um Abstrafungen (so früh wie möglich) zu erkennen, ist ein regelmäßiges Monitoring. Es bietet eine bessere Kontrolle, Optimierungsmöglichkeiten und vor allem ein sicheres Gefühl. Dazu eignet sich in erster Linie die Einrichtung der Google Webmaster-Tools. So sendet Google beispielsweise Meldungen über manuelle Abstrafungen, ungewollten Linkaufbau oder die Anforderungen der mobilen Optimierung des eigenen Webshops. Weiterhin sind Analyse-Tools wichtig. Durch die Einbindung von Google Analytics beispielsweise lassen sich anhand des organischen Traffics Rückschlüsse über mögliche Abstrafungen ziehen. Eine kostenfreie Alternative ist piwik.org.
Zudem sollte Sichtbarkeitsindexes (SI) regelmäßig abgerufen werden. Dafür gibt es zahlreiche Tools, die (eingeschränkt) auch kostenlos nutzbar sind (z.B. smart.sistrix.com, www.seolytics.de oder auch suite.searchmetrics.com). Der Nutzen liegt hier bei der aktuellen Kennzahl der Sichtbarkeit des Webshops bei Google und beim Erkennen der historischen Verläufe. Das sehr starke Abfallen des SI über einen längeren Zeitraum ist ein signifikantes Zeichen für dringenden Handlungsbedarf.
Was kann man gegen Abstrafungen unternehmen?
Der erste Schritt ist, die Gründe für die Abstrafung zu identifizieren. Wie bereits oben erwähnt, helfen hierbei sehr die Webmaster-Tools. Gibt es hier aktuelle Meldungen von Google über manuelle Abstrafungen oder ungewollten Linkaufbau? Weiterhin sollte man sich fragen, ob man selbst im Linkaufbau aktiv ist oder war. Dies gilt auch für die letzten Jahre. Wurden externe Dienstleister mit der SE-Optimierung des Webshops beauftragt?
Wenn das eigene Fachwissen nicht ausreicht, sollten an dieser Stelle Experten zu Rate gezogen werden. SEO Agenturen beschäftigen sich tagtäglich mit dem Algorithmus und Abstrafungen von Google. Hier ist allerdings Vorsicht geboten! Man sollte unbedingt auf seriöse Agenturen achten, da man anderenfalls Gefahr läuft, die Situation noch zu verschlimmern.
Weitere Informationen rund um das Thema SE-Optimierung des Webshops/der Website finden Sie auch unter: WEBneo.de.
Als Grundsatz gilt: Halten Sie sich bei der Suchmaschinenoptimierung unbedingt an Googles Webmaster Richtlinien. Diese umfassen die Punkte:
- Design- und Inhaltsrichtlinien (z.B. aussagekräftige Inhalte, Sitemap mit Links, Title & Description, u.a.),
- Technische Richtlinien (Optimierung der Ladezeiten, Test der Seite in verschiedenen Browsern, u.a.),
- Qualitätsrichtlinien (Einzigartigkeit der Website herausstellen, Vermeidung von Cloaking, Linktausch, kopierte Inhalte, falsche Weiterleitungen, verborgene Texte/Links, u.a.).
Wie sieht das Ergebnis aus?
Im Idealfall ist die Sichtbarkeit nach der Behebung der Abstrafung durch das nächste Google Update auf gleichem Niveau wie vorher. Der Normalfall ist allerdings, dass eine deutliche Verbesserung bemerkbar ist, aber auf „realem“ Niveau.
Expertentipps und -tricks
- Bei einer Linkbereinigung zuerst alle gefundenen Links prüfen! Das Löschen guter Backlinks kann sich ebenfalls negativ auf Ihren Shop auswirken.
- Optimieren Sie die Seite nur in Maßen nach (Title & Description Tags, SE-Optimierte Texte, Keyword-Optimierung der Seite).
- Kein Aktionismus, denn die Grenze der Überoptimierung ist schnell erreicht!
- Halten Sie sich unbedingt von Blackhat-Methoden und „Grauzonen“ fern!
- GANZ WICHTIG: Ruhe bewahren und das nächstes Google Update abwarten!
Wenn trotz aller Verbesserungsmaßnahmen und Beseitigung der Abstrafungen nach längerer Zeit keine Besserung auftritt, sollte über einen Domainwechsel nachgedacht werden. Denn wenn manuelle Abstrafungen oder Filter über eine lange Zeit (mehr als ein Jahr) auf einer Domain lagen, kann es sein, dass Google diese nicht mehr als relevant erachtet.
Positiver Ausblick
Da Google zukünftig nur noch kontinuierliche Updates und keine großen mehr ausrollen will, stehen die Chancen gut, dass der eigene Shop nach einer Abstrafung schneller wieder sichtbar ist. Natürlich bedeutet das auch, dass schnellere Abstrafungen möglich sind.
Da Google Updates jeder Zeit das Ende des Umsatzes im Webshop bedeuten können, ist regelmäßiges Monitoring unabdingbar. Dabei sind die Nutzung von Google Webmaster-Tools und die Implementierung von Analyse-Tools sehr zu empfehlen. Kommt es zu einer Abstrafung, ist der schnellste Lösungsweg die Nutzung externer Unterstützung. Dabei ist die Wiederherstellung der alten Sichtbarkeit Ihres Webshops durchaus möglich, allerdings nicht in jedem Fall realisierbar.
Über den Autor: Martin Ritter
Martin Ritter ist Geschäftsführer der WEBneo Internetagentur für Online-Marketing in Dresden. Er beschäftigt sich seit über 8 Jahren mit der Entwicklung kreativer Konzepte für Webshops und Marketing-Maßnahmen, vorrangig im B2B-Bereich. Zu seinen Referenzen zählen zahlreiche erfolgreiche E-Commerce-Projekte für mittelständische Unternehmen und Konzerne.
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mh; mir fällt dazu spontan ein: "Das Leben ist binär - Du bist entweder eine Eins oder eine Null!".
Netter Artikel, mal sehen inwieweit sich "dass alles" bewähren wird.
Ciao, Sascha.
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