Vor einigen Tagen hat Google die neusten Aktualisierungen der Google Shopping-Produktfeedspezifikationen verkündet. Google fordert seine Nutzer darin auf, bis zum 1. September 2016 rechtzeitig weitere Änderungen bei den genutzten Produktfeedspezifikationen vorzunehmen, um von Google nicht abgelehnt zu werden.
(Bildquelle Google: © Mon's Images / Shutterstock.com)
Google ändert regelmäßig die Anforderungen für die Produktdaten und die Produktspezifikationen im Produktfeed. Bis zum 16. Mai sollten die Online-Händler zum Beispiel korrekte GTIN-Nummern in ihren Produktfeeds hinzugefügt haben, sonst würden die Produkte bei der Anzeigenschaltung nicht berücksichtigt.
Nun hat Google weitere Aktualisierungen der Google Shopping-Produktspezifikationen bekanntgegeben. Als Stichtage wurden der 01. September 2016, bzw. der 14. Februar 2017 festgelegt. Mit diesen Änderungen möchte Google seine Anzeigen noch effektiver für den User gestalten und eine bessere Zuordnung der Produkte erreichen.
Produktdaten müssen bis zur Frist angepasst werden
Die Produktdaten im Feed und deren Qualität sind die unmittelbare Grundlage für die Qualität Ihrer Werbeanzeige. Deshalb ist es ganz wichtig, dass Sie die Produktdaten bis zur von Google gesetzten Frist anpassen.
Folgende Änderungen werden bei Google-Shopping vorgenommen:
- Es wird ein neues Attribut „Grundpreis“ [unit_pricing] eingefügt. Dieses soll für die Produkte verwendet werden, deren Preis pro Einheit angegeben werden soll, wie zum Beispiel bei Waren nach Länge, Gewicht, Fläche oder Volumen. Für die Gesamtpreisangabe bleibt das Attribut „Preis“ [price] weiterhin bestehen. Diese Neuerung gilt für alle Länder.
- Die Übermittlung der Attribute „ Farbe“ [color] und „Größe“ [size] wird für alle Bekleidungsartikel, darunter auch Schuhe zur Pflicht. Dies betrifft Händler aus Deutschland, Frankreich, Japan und Großbritannien.
- Die Mindestbildgröße für Nicht-Bekleidungsartikel wird von 32 x 32 auf 100 x 100 Pixel angehoben. Für Bekleidungsartikel bleibt die Mindestbildgröße bei 250 x 250 Pixel wie gehabt. Google empfiehlt allerdings eine Mindestbildgröße von 800 x 800 Pixel zu verwenden. Das betrifft alle Länder.
- Die Feed-Datei- Größe wird von maximal 1 GB auf maximal 4 GB erhöht. Diese Aktualisierung wird es in allen Ländern geben.
- Die Google-Produktkategorie für die Produkte der Kategorien „Bekleidung & Accessoires“, „Medien“ und „Software“ muss jetzt in allen Ländern angegeben werden. In Deutschland gilt dies schon eine Weile, neu ist diese Meldung für Österreich, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Polen, die Türkei, Russland, Kanada, Indien und Mexiko.
Ab dem 1. September 2016 beginnen die Ablehnungen. Die Produkte, welche die neuen Spezifikationen nicht erfüllen, werden ab diesem Datum von Google abgelehnt werden.
- Außerdem ist die GTIN-Angabe jetzt für alle Länder Pflicht. In Deutschland sollte dies bereits zum 16. Mai erledigt sein. Jetzt gilt es für Österreich, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Polen, die Türkei, Russland, Kanada, Indien und Mexiko die GTIN-Nummern einzurichten, soweit diese vom Hersteller zugewiesen wurden. In diesem Fall gibt Google allerdings den Händlern etwas mehr Zeit und setzt den Termin auf den 14. Februar 2017 Ab diesem Datum beginnen die Ablehnungen.
Wir raten Ihnen deshalb die erforderlichen Attribute und Werte bis zum 1. September 2016 bzw. dem 14. Februar 2017 hinzuzufügen, um Ablehnungen zu vermeiden.
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