E-Mails sind alt. Und bewehrt. Ich kenne kein Unternehmen, dass auf diesen Marketing- und Kommunikations-Kanal verzichtet. Neben den allseits bekannten Shopping-Newslettern, die die digitalen Briefkästen fluten, erhalte ich beispielsweise auch unzählige Geschäfts-Mails und Nachrichten von Pressestellen. Am Tag sind es knapp an die 100 Stück.
„Re“? – Ich glaube nicht!
Bei so einer Flut von E-Mails und der knappen Arbeitszeit, scannt man als geübter Digital Native in wenigen Augenblicken die Betreffe und sortiert in kürzester Zeit alles Irrelevante aus. Als kleine Hilfen – zumindest für mich – haben sich dabei die Betreff-Abkürzungen „Re“ und „Fwd“ entwickelt. Erstes stammt vom Lateinisch „in re“, eine Sache betreffend, ab und wird häufig als Abkürzung für das englische „reply“ verstanden. „Fwd“ steht hingegen für „forwarded“, eine weitergeleitete Nachricht. So viel zur Auffüllung dieser Wissenslücken.
Aber zum Thema zurück. Wenn ich eine E-Mail mit dem Antwortkürzel „Re“ erhalte, hat sie meine Aufmerksamkeit. Doch immer öfter wird das Kürzel nur zum Spaß verwendet.
Die E-Mail, von der der obige Betreff stammt, ist eine Werbe-Mail für ein Training, das – und ich hoffe, die Ironie ist Absicht – mir E-Mail-Marketing erklären will. Immerhin ist die Mail ordentlich personalisiert und natürlich sind Absender und ich per du. Wir sind best buddies. Nicht.
Dennoch ist die Mail so angelegt, als ob wir uns schon lang kennen. Erst im Footer wird deutlich, dass es sich um eine Werbe-Mail handelt, denn ganz rechtskonform finde ich da auch den Link zur Abmeldung. Und alle, die sich jetzt fragen, ob ich ihn genutzt habe, sei gesagt: Ja. Habe ich. Denn ich empfinde es durchaus als frech, dass sich jemand solcher Mittel bedient, um meine Aufmerksamkeit zu erhaschen. Schreibt lieber einen ordentlichen Betreff, der meine Neugier auf den Inhalt weckt!
Single-Opt-In? – Ich glaube nicht!
Und apropos rechtskonform: Schon mal von dem E-Mail-Marketing-Service MailChimp gehört? Das US-amerikanische Unternehmen stellt nämlich gerade einfach mal sein Anmeldeformular um. Das Unternehmen hat seine Kunden jetzt darüber informiert, dass ab dem 31.10.2017 die Anmeldung für E-Mail-Werbung oder Newsletter durch den Empfänger auf die Single-Opt-In Methode umgestellt wird.
Ja ja – wahrscheinlich denken Sie jetzt: Wen interessiert das? Tatsächlich sollte das zumindest erst mal alle MailChimp-Nutzer interessieren. Denn nach deutschen Recht muss der Empfänger immer vorher ausdrücklich zustimmen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – so auch bei E-Mail-Werbung und Newslettern. Als Lösung dafür wird das Double-Opt-In empfohlen. Und die Lösung ist wirklich gut, weil man als Versender auf der sicheren Seite ist und keine Abmahnung fürchten muss. Doch den Amerikanern ist das offenbar egal. So viel Ignoranz bringt selbst mich auf die Palme.
Und ja, ich weiß, dass man der Umstellung widersprechen kann und das geht in diesem Fall sogar recht einfach. Aber trotzdem: Muss man seine Nutzer in so eine absolut unnötige Situation bringen? Welchen Grund hat das? Nur weil man so schneller und leichter monster-große E-Mail-Verteiler aufbauen kann? Was will ich als Versender mit Tausenden von veralteten oder Fake-Adressen? Nach wie vor gilt Qualität vor Quantität – auch bei den Adressen.
Ich hab kein Problem, euch rauszuschmeißen
Auch – übrigens Qualität: Newsletter2Go hat in den letzten 12 Monaten die Daten aus über 630 Millionen E-Mail-Kampagnen untersucht und auf Öffnungsrate, Klickrate, Abmelderate, Bouncerate und Click Through Rate hin analysiert. Ergebnis: Newsletter aus dem Bereich E-Commerce schneiden eher unterdurchschnittlich ab. Hohe Bouncerates und geringe Öffnungsraten sind ein Beleg dafür, dass Massenmailings nach dem Gießkannenprinzip nichts bringen.
Also liebe E-Mail-Marketing-Manager und alle, die Newsletter und sonstige Texte digital verschicken und um meine Aufmerksamkeit buhlen: Bitte mehr Qualität als Quantität. Und spielt keine Spielchen mit mir und meiner Aufmerksamkeit, denn sonst ist der „Vom Newsletter abmelden“-Button sehr schnell gedrückt!
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